Art. 6 GG

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2024 00:33

G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478

Tags

ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT VEREINE ÖFFENTLICHES RECHT PARTEIEN POLITIK VERFASSUNG GESETZGEBUNG STRAFRECHT URHEBER- UND MEDIENRECHT URHEBER LANDWIRTSCHAFT BUNDESGERICHTSHOF (BGH) ARBEITSRECHT DISKRIMINIERUNG SCHULEN STEUERRECHT EHE GLEICHSTELLUNG LEBENSPARTNERSCHAFT (EINGETRAGENE) RENTE STEUERN BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) VERWALTUNGSRECHT EUROPA- UND VÖLKERRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT BEAMTE INSTAGRAM-NEWS SOZIALRECHT SOZIALSTAAT MEDIEN STRAFTATEN HOMOSEXUALITÄT MUSIKINDUSTRIE RECHTSANWÄLTE USA FAMILIENRECHT ADOPTION FAMILIE KINDER RELIGION BUNDESTAG INDIVIDUAL-ARBEITSRECHT KINDERBETREUUNG SOZIALHILFE INTERNET BUNDESSOZIALGERICHT (BSG) GRUNDGESETZ RECHTSGESCHICHTE PROZESS KIRCHE GRUNDRECHTE BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVERWG) AUSKUNFTSRECHT BEAMTENRECHT ANWALTSBERUF VERFASSUNGSBESCHWERDE ABSCHIEBUNG SEXUELLER MISSBRAUCH AUSKUNFT UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN KAMMERGERICHT BERLIN RICHTER PRÜFUNGSRECHT ERBRECHT EIGENTUM ERBEN ERBSCHAFTSTEUER BUNDESFINANZHOF (BFH) GESUNDHEIT OBERLANDESGERICHT CELLE SKURRILES MEDIZIN KRANKENKASSEN KRANKENVERSICHERUNG EINKOMMENSTEUER KINDER (NICHTEHELICHE) SORGERECHT VATERSCHAFT NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT JUGENDSCHUTZ BANDENKRIMINALITÄT GEISTIGES EIGENTUM ALTERSVORSORGE VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG ORGANISIERTE KRIMINALITÄT UNTERHALT FILESHARING STÖRERHAFTUNG PFLEGE SCHEIDUNG KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG ANFECHTUNG SOZIALVERSICHERUNG ALLEINERZIEHENDE BEWERBUNG GEWALTENTEILUNG GUTACHTER ISLAM ROCKER-KRIMINALITÄT VEREINSVERBOT LEIHMUTTERSCHAFT ERZIEHUNG AUFENTHALTSRECHT KINDERGELD ERBSCHAFT BILDUNG BÜRGSCHAFT PROZESSVORAUSSETZUNGEN TESTAMENTE FINANZGERICHT KÖLN VORMUNDSCHAFT BESCHNEIDUNG CORONAVIRUS STRAFZUMESSUNG BVERFG CANNABIS-LEGALISIERUNG KLIMAPROTESTE GENDERN 75 JAHRE GG

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Struktur

Loading...

Aktionen

Lesezeichen: CTRL+D

Aktionen
Zitieren mit Quelle:

TextmarkerBETA

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.