Inhalte einsenden

REWIS veröffentlich eingesendete Gerichtsentscheidungen.

Ob einzelne Entscheidungen, ganze Sammlungen, kontinuierlich via API
oder mit standardisierten Formularen. Wir nehmen Rechtsprechung auf.

Wir veröffentlichen Rechtsprechung

Unabhängig, frei und offen.

REWIS nimmt Gerichtsentscheidungen zur Veröffentlichung an.

Für Gerichte

Wir freuen uns, wenn Gerichte Ihre Entscheidungen veröffentlichen wollen und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Gerne können Sie unsere Programmierschnittstelle (API) nutzen, Entscheidungen per Mail einsenden oder sich für die Eingabe über unsere standardisierten Formulare freischalten lassen.

Wir können auch mit Software für die Anonymisierung helfen.

Für Großeinsender

Sie möchten REWIS eine ganze Reihe von Entscheidungen zur Verfügung stellen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Für Einzeleinsender

Eine Gerichtsentscheidung ist bis lang nicht frei verfügbar aber wichtig? Senden Sie die Entscheidung bitte in anonymisierter Form ein. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Einzeleinsendung

Unkompliziert via Mail

Als PDF oder Scan

Wir digitalisieren

Bitte anonymisieren Sie die Entscheidungen zunächst, soweit kein Einverständnis aller genannten Personen besteht.


Senden Sie Ihre Eingabe bitte an*:

[email protected]

API

Direkte Systemanbindung

Schnellste Veröffentlichung

Integration in Ihre bestehenden Systeme

Auch mit vorgeschalteten Systemen zur Erzeugung einer webfähigen Version.


Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf*:

[email protected]

Bulk

Aufnahme großer Datenmengen in maschinenlesbarer Form.

Auch über Crawler möglich.

Nennung der Datenquelle möglich.

Auch mit vorgeschalteten Systemen zur Erzeugung einer webfähigen Version.


Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf*:

[email protected]

*Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gem. unserer Datenschutzerklärung.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.