Auch heute sind "Papierfundstellen" aus vielen gerichtlichen Entscheidungen und Aufsätzen nicht wegzudenken. Wenn auch selten, sind auch heute einige Entscheidungen (zunächst) nur über bestimmte Plattformen verfügbar, sodass die Angabe einer "Fundstelle" durchaus sinnvoll sein kann.
Wer seinen Text durch die Angabe einer Fundstelle verständlicher machen möchte, wird ein Interesse daran haben, dass die Fundstelle für jedermann erreichbar ist. Jede über REWIS RS zitierte Entscheidung ist über REWIS kostenfrei zugänglich.
Papierfundstellen einer Entscheidung
Randnummergenaues Zitieren direkt aus der Entscheidung heraus.
Aus jeder Entscheidung heraus können Textpassagen automatisch unter Angabe der genauen Fundstelle, meist randnummergenau, zitiert werden. Nutzen Sie einfach das REWIS Kontext-Menü.
In unserem Beispiel kopiert Ihnen REWIS direkt in die Zwischenablage: (1) Eine Schadensentwicklung ist hier allerdings nicht deshalb zu verneinen, weil die nach dem Vorbringen des Klägers zu erwartenden weiteren Schäden nicht wahrscheinlich sind. Ist nämlich - wie vorliegend - ein (Teil-) Schaden bereits entstanden, hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nicht von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Schäden ab (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2021, Az. VI ZR 136/20, Rn. 27 nach REWIS [REWIS RS 2021, 2151])
Wir überlassen die Auffindbarkeit unserer Fundstelle nicht dem Zufall. Über unsere Suchmaske kann direkt nach der Fundstelle gesucht werden. Wir versuchen Suchmaschinen auf die alternativen Bezeichnungen aufmerksam zu machen und erkennen unsere eigenen Fundstellen innerhalb unseres Systems zur Erkennung von juristischen Referenzen.
FundstelleJahr, Stelle / Seite