(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2478
STREIK UMWELTSCHUTZ VERBÄNDE VEREINE ÖFFENTLICHES RECHT PARTEIEN POLITIK VERFASSUNG GESETZGEBUNG VERFASSUNGSSCHUTZ STRAFRECHT BUNDESGERICHTSHOF (BGH) ARBEITSRECHT BERUF DISKRIMINIERUNG SPORT BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) VERWALTUNGSRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT BEAMTE PERSÖNLICHKEITEN ARBEITSVERTRAG INDIVIDUAL-ARBEITSRECHT TARIFVERTRÄGE GRUNDGESETZ RECHTSGESCHICHTE KOMMUNALPOLITIK KIRCHE GRUNDRECHTE BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVERWG) SPORTRECHT WIRTSCHAFT RECHTSEXTREMISMUS SCHIEDSGERICHTSBARKEIT BEAMTENRECHT WIRTSCHAFTSRECHT ANWALTSBERUF JUSTIZ VERFASSUNGSBESCHWERDE BEFRISTUNG TERRORISMUS UNIVERSITÄTEN UND HOCHSCHULEN KOMMUNEN EXTREMISMUS NATIONALSOZIALISMUS GEWERKSCHAFTEN PRESSEFREIHEIT ISRAEL LEIHARBEIT BANDENKRIMINALITÄT ORGANISIERTE KRIMINALITÄT NPD RECHTSBEUGUNG BERUFS- UND STANDESRECHT LANDESARBEITSGERICHT HAMM INNERE SICHERHEIT DEMOKRATIEPRINZIP PARTEIENFINANZIERUNG BAHN DEUTSCHE BAHN ZWANGSMITGLIEDSCHAFT LEIHARBEITNEHMER SPENDEN ROCKER-KRIMINALITÄT VEREINSVERBOT WISSENSCHAFT WISSENSCHAFTSFREIHEIT RAUCHEN PARTEIVERBOT STIFTUNGEN KIRCHENRECHT ANWALTSKAMMER HANDWERK TARIFEINHEIT RAUCHVERBOT BERUFSVEREINIGUNGEN INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER (IHK) STAATSZIELBESTIMMUNG ARBEITSGERICHT FRANKFURT AM MAIN LANDGERICHT ERFURT FLASHMOBS SARKOZY (NICOLAS) CORONAVIRUS BVERFG SCHIEDRICHTERLICHES VERFAHREN OLG FRANKFURT BGH KOLLEKTIVARBEITSRECHT KLIMAPROTESTE AFD 75 JAHRE GG Hinzufügen
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