Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.02.2020, Az. 1 B 9/20, 1 B 9/20 (1 C 5/20)

1. Senat | REWIS RS 2020, 3800

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Gegenstand

Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde zu dem Erfordernis der Änderung eines Nationalitäteneintrags im Zusammenhang mit einem Bekenntnis auf sonstige Weise


Tenor

Die Entscheidung des [X.] für das [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 13. November 2019 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann der Klärung der Frage dienen, ob ein Bekenntnis auf andere Weise im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Alt. 1 [X.] in Gestalt des Nachweises von [X.] Sprachkenntnissen auf dem [X.] des [X.] genügt, um frühere Erklärungen zu einem nicht[X.] Volkstum rückgängig zu machen.

Meta

1 B 9/20, 1 B 9/20 (1 C 5/20)

26.02.2020

Bundesverwaltungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 13. November 2019, Az: 11 A 1665/17, Urteil

§ 6 Abs 2 S 1 BVFG, § 6 Abs 2 S 2 Alt 1 BVFG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.02.2020, Az. 1 B 9/20, 1 B 9/20 (1 C 5/20) (REWIS RS 2020, 3800)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3800

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