Durch das Bundesgesetzblatt (BGBL.) der Bundesrepublik Deutschland werden u.a. sämtliche Bundesgesetze verkündet. Gemäß Art. 82 I S.1 des Grundgesetzes ist kein Bundesgesetz gültig, das nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Das BGBL wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und noch durch den zur DuMont Mediengruppe gehörenden Bundesanzeiger Verlag vertrieben. An der Privatisierung des Verlages gab es heftige Kritik. Ende 2018 kündigte das Justizministerium grundsätzliche Änderungen an der Verkündungspraxis an.