Unser Ziel ist es, möglichst weite Teile des Bundes- und Landesrechts sowie der Bundes- und Landesrechtsprechung in einem einheitlichen und vernetzten System abzubilden.
Dieses System reichern wir mit nützlichen Verweisen zu Informationen und Fachartikeln aus dem Internet an.
Zahlreiche Nutzer fragen uns, wieso Entscheidungen aus bestimmten Bundesländern nicht verfügbar sind.
Das liegt schlicht daran, dass es nach wie vor kaum Bundesländer gibt, die den automatisierten Zugriff auf ihre (vorhandenen) Rechtsprechungsdatenbanken erlauben. Bayern geht hier mit gutem Beispiel voran.
An gerichtlichen Entscheidungen besteht - ebenso wie an Gesetzen - kein Urheberrecht, § 5 I UrhG. Die Länder haben zur Umsetzung der öffentlichen Datenbanken i.d.R. Verträge mit kommerziellen Anbietern geschlossen, die sich auf ihr Urheberrecht an der Datenbank als solche berufen.
Wir setzen uns für eine Freigabe der amtlichen Entscheidungsteile und sämtlicher Gesetze ein und laden Sie ein, dies auch zu tun.
Nachfolgend finden Sie den Status der Einbindung von Landesrechtsprechung und Landesrecht für die einzelnen Bundesländer.
Berlin
Rechtsprechung Landesrecht
Brandenburg
Rechtsprechung Landesrecht
Bremen
Rechtsprechung Landesrecht
Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsprechung Landesrecht
Niedersachsen
Rechtsprechung Landesrecht
Saarland
Rechtsprechung Landesrecht
Sachsen
Rechtsprechung Landesrecht
Sachsen-Anhalt
Rechtsprechung Landesrecht
Schleswig-Holstein
Rechtsprechung Landesrecht
Thüringen
Rechtsprechung Landesrecht
Unknown state
Rechtsprechung Landesrecht
Bayern
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Nordrhein-Westfalen
Rechtsprechung Landesrecht
Hessen
Rechtsprechung Landesrecht
Baden-Württemberg
Rechtsprechung Landesrecht
Hamburg
Rechtsprechung Landesrecht
Rheinland-Pfalz
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