VORMUNDSCHAFT

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Rechtsprechung zum Thema "VORMUNDSCHAFT"

RCNETMEJCHXH6CG5RV

1 BvR 2926/13

Bundesverfassungsgericht

Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen


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Paragrafen zum Thema "VORMUNDSCHAFT"

GG

Art. 6 GG

Die Grundrechte (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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FamFG

§ 59 FamFG

Beschwerdeberechtigte

Beschwerde (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den …


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BGB

§ 1775 BGB

Mehrere Vormünder

Allgemeine Vorschriften (Bürgerliches Gesetzbuch)


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