(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden sind. Die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Genannten über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand entsprechender Wahrnehmungen entfällt, wenn die Aussage zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen soll oder wenn Gegenstand der Untersuchung
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30.7.2024 I Nr. 255
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
---|---|---|
30.06.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
17.03.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
31.08.2020 | Synopse |
Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.
ÖFFENTLICHES RECHT GESETZGEBUNG STRAFRECHT URHEBER- UND MEDIENRECHT BUNDESGERICHTSHOF (BGH) STEUERRECHT STEUERN BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT DATENSCHUTZ MEDIEN STRAFTATEN GEHEIMDIENSTE STEUERHINTERZIEHUNG RECHTSANWÄLTE RELIGION INTERNET JOURNALISMUS RECHTSGESCHICHTE KIRCHE GRUNDRECHTE TELEKOMMUNIKATION DROGEN PERSÖNLICHKEITSRECHT PRESSE ANWALTSBERUF STRAFVERFAHREN ONLINE-BEWERTUNG BUNDESNACHRICHTENDIENST ÜBERWACHUNG SOZIALE MEDIEN LANDGERICHT LEIPZIG SEXUALSTRAFRECHT ERMITTLUNGSVERFAHREN STAATSANWALTSCHAFT PRESSEFREIHEIT ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT BERUFS- UND STANDESRECHT VERDACHTSBERICHTERSTATTUNG GEHEIMNISVERRAT KIRCHENRECHT WHISTLEBLOWING ANWALTSZULASSUNG BEWEISVERWERTUNGSVERBOT PANAMA PAPERS BERUFSGEHEIMNIS ZEUGENBEWEIS VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT. SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG LINDEMANN Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Lesezeichen: CTRL+D