BT-Drucksache 18/8273

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Vom 28. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8273
18. Wahlperiode 28.04.2016
Antrag
der Abgeordneten Oliver Krischer, Herbert Behrens, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Sahra
Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch, Stephan Kühn (Dresden), Jan van Aken, Luise
Amtsberg, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Volker
Beck (Köln), Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Dr. Franziska
Brantner, Agnieszka Brugger, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Katharina
Dröge, Harald Ebner, Klaus Ernst, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Wolfgang
Gehrcke, Kai Gehring, Nicole Gohlke, Katrin Göring-Eckardt, Annette Groth,
Dr. Gregor Gysi, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Anja Hajduk, Britta Haßelmann,
Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Bärbel Höhn, Andrej Hunko, Sigrid Hupach, Dieter
Janecek, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner, Uwe Kekeritz, Katja
Keul, Sven-Christian Kindler, Katja Kipping, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs,
Jan Korte, Sylvia Kotting-Uhl, Jutta Krellmann, Christian Kühn (Tübingen), Renate
Künast, Katrin Kunert, Markus Kurth, Caren Lay, Monika Lazar, Sabine Leidig,
Steffi Lemke, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Stefan Liebich, Dr. Tobias Lindner,
Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Nicole Maisch, Peter Meiwald, Birgit Menz,
Irene Mihalic, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Beate
Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Dr. Konstantin
von Notz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Friedrich Ostendorff, Lisa Paus, Harald
Petzold (Havelland), Brigitte Pothmer, Martina Renner, Tabea Rößner, Claudia
Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Ulle
Schauws, Dr. Gerhard Schick, Michael Schlecht, Dr. Frithjof Schmidt, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Hans-Christian Ströbele, Dr. Kirsten Tackmann, Azize Tank, Frank Tempel,
Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Jürgen Trittin, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich,
Dr. Julia Verlinden, Kathrin Vogler, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer,
Harald Weinberg, Katrin Werner, Dr. Valerie Wilms, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich,
Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Bundestag wolle beschließen:

A. Einsetzung

I. Es wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

Drucksache 18/8273 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Untersuchungsausschuss soll aus acht Mitgliedern und entsprechend vielen

Stellvertreterinnen und Stellvertretern bestehen.

B. Auftrag

I. Der Untersuchungsausschuss soll für den Zeitraum seit Veröffentlichung der
Verordnung – VO – (EG) Nr. 715/2007 vom 20. Juni 2007 und der Richtlinie
– RL – 2007/46/EG vom 5. September 2007 – unter Einbeziehung von durch
den gemäß Beschluss (EU) 2016/34 vom 17. Dezember 2015 vom Europäi-
schen Parlament eingesetzten Untersuchungsausschuss gegebenenfalls erhobe-
nen Beweisen und erstellten Berichten – Hintergründe und Umstände zum Aus-
einanderfallen der von den Kraftfahrzeugherstellern angegebenen, bzw. bei der
Typenzulassung ermittelten, Kraftstoffverbräuche und Auspuffemissionen von
Kraftfahrzeugen (Kfz) und den tatsächlichen, im Realbetrieb auftretenden
Kraftstoffverbräuche und Auspuffemissionen und zur Verwendung von Ab-
schalteinrichtungen oder sonstigen technischen, elektronischen oder sonstigen
Vorrichtungen zur Einflussnahme auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge
aufklären:

1. Gab es im Untersuchungszeitraum Anhaltspunkte für oder Hinweise an
die Bundesregierung, dass die Angaben von Kfz-Herstellern zum Kraft-
stoffverbrauch und zu Auspuffemissionen nicht mit dem tatsächlichen
bzw. realitätsnahen (Realbetriebs-)Kraftstoffverbrauch und den tatsächli-
chen bzw. realitätsnahen (Realbetriebs-)Emissionen der Kfz übereinstim-
men, und gab es Hinweise auf Ursachen dafür?

2. Was hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis aufgrund von even-
tuellen zu 1. bezeichneten Anhaltspunkten oder Hinweisen im Untersu-
chungszeitraum veranlasst?

3. Welche Auswirkungen auf Leben und Gesundheit der Bevölkerung, auf
die Umwelt, das Klima, auf den Schutz der Verbraucher und auf die Kfz-
Steuereinnahmen gab es infolge von Abweichungen zwischen Kfz-Her-
stellerangaben zu Stickoxid-Emissionen (Stickoxid: NOx) und sonstigen
Emissionen von Dieselfahrzeugen, und was hat die Bundesregierung in-
soweit veranlasst und gegebenenfalls zur Abhilfe unternommen?

4. Gab es im Untersuchungszeitraum den Verdacht strafbarer oder möglich-
erweise sonst unzulässiger Handlungen (Prüfvorgänge, Vorermittlungen,
Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, interne Ermittlungen in Un-
ternehmen (Kfz-Hersteller und ihre Zulieferer) jeweils welchen Inhalts
und mit welchem Ergebnis oder Zwischenergebnis) in Bezug auf

a) angebliche technische Manipulationen mit Wirkung auf die Messung ge-
ringerer als tatsächlicher Auspuffemissionen und von geringerem als dem
tatsächlichen (Realbetriebs-)Kraftstoffverbrauch von Kfz und

b) Abweichungen zwischen Kfz-Herstellerangaben zu Kraftstoffverbrauch
und Emissionen und tatsächlichem Kraftstoffverbrauch und tatsächlichen
Emissionen von PKW?

5. Welche Kontakte mit und Einwirkungen von Kfz-Herstellern und ihren
Verbänden gab es auf die Entstehung, Implementierung und Weiterent-
wicklung der zu B. I. benannten Vorschriften, auf die Kontrolle der Ein-
haltung dieser Vorschriften durch die Bundesregierung, gegenüber der
Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, den die Bundesregierung
tragenden Fraktionen sowie gegenüber Prüfinstitutionen im Hinblick auf
die Feststellung/Messung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen
von Kfz?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8273
II. Der Ausschuss soll dabei im Einzelnen insbesondere klären:

1. Wie wurden die Vorschriften der Europäischen Union betreffend die Ty-
penzulassung von Kraftfahrzeugen, insbesondere die zu B. I. genannten
Vorschriften, in Bezug auf die Feststellung und Messung von Kraftstoff-
verbrauch und Emissionen sowie den Zugang zu für Prüfzwecke erforder-
lichen Informationen implementiert, überwacht und durchgesetzt?
a) Wurden die Vorgaben zur Schaffung von Sanktionen (Art. 13 der VO

(EG) Nr. 715/2007 und Art. 46 der RL 2007/46/EG) – und wenn ja
wann und auf welche Weise – in deutsches Recht umgesetzt?

b) Welche konkreten Aufgaben und Funktionen nahmen welche Stellen
(zum Beispiel staatliche oder beauftrage Dritte, insbesondere das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die technischen Prüfdienste) und
Personen bei der Typenzulassung, bei Konformitätsprüfungen oder
sonstigen Nachkontrollen und vergleichbaren Überprüfungen von
Abgaswerten von Dieselfahrzeugen wahr, was wurde von wem ge-
prüft, wie wurden Prüfungen durchgeführt und durch welche Stellen
und Personen erfolgten Weisungen an die technischen Prüfdienste
oder das KBA sowie deren Kontrolle und die Kontrollen der Prü-
fungsergebnisse?

c) Lagen den zuständigen Behörden bzw. Prüfdiensten alle für die
Durchführung der Prüfungen erforderlichen Informationen vor, hat-
ten sie beispielsweise die tatsächlichen Überprüfungsmöglichkeiten
der Motorsteuerung und damit die tatsächliche Möglichkeit, Pro-
gramme zur Zykluserkennung zu erkennen und zu überprüfen, und
sind sämtliche technischen, elektronischen oder sonstigen Vorrich-
tungen zur Einflussnahme auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge
bei diesen Prüfungen erfasst worden?

Wie wurde das Verbot von Abschalteinrichtungen und sonstigen
technischen, elektronischen oder sonstigen Vorrichtungen zur Ein-
flussnahme auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge implemen-
tiert, überwacht und durchgesetzt, welche erforderlichen Maßnah-
men wurden getroffen?

d) Bestanden irgendwelche, insbesondere rechtlichen, technischen, fi-
nanziellen oder personellen Hindernisse, die dazu geführt haben, dass
eine Feststellung von Abschalteinrichtungen oder sonstigen techni-
schen, elektronischen oder sonstigen Vorrichtungen zur Einfluss-
nahme auf das Emissionsverhalten der Fahrzeuge bei der Typenzu-
lassung oder der Abgasnachprüfung durch die zuständigen Stellen
nicht erfolgte?

Waren eventuelle Hindernisse den zuständigen staatlichen Stellen
bekannt, und wenn ja, seit wann, und welche Maßnahmen wurden
gegebenenfalls von den verantwortlichen staatlichen Stellen nach ei-
nem Bekanntwerden von Hindernissen ergriffen?

e) Welche Position hat die Bundesregierung auf EU-Ebene zur Weiter-
entwicklung und Anpassung des europäischen Rechts bezüglich der
Kfz-Emissionen aus welchen Gründen und ggf. unter welcher Ein-
flussnahme vertreten?

2. Welche Erkenntnisse der in B. I. genannten Hintergründe und Umstände
(insbesondere zu dem Auseinanderfallen der von den Kraftfahrzeugher-
stellern angegebenen, bzw. bei der Typenzulassung ermittelten, Kraft-
stoffverbräuche und Auspuffemissionen und den tatsächlichen, im Real-
betrieb auftretenden Kraftstoffverbräuche und Auspuffemissionen und der
Verwendung von Abschalteinrichtungen oder sonstigen technischen,
elektronischen oder sonstigen Vorrichtungen zur Einflussnahme auf das

Drucksache 18/8273 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Emissionsverhalten der Fahrzeuge) lagen der Bundesregierung, nachge-
ordneten Bundesbehörden oder Teilen derselben wann vor und welche
Konsequenzen wurden daraus gezogen?
a) Welche Vorkehrungen oder Maßnahmen haben Stellen des Bundes

ergriffen oder veranlasst, um ggf. das Ausmaß festzustellen und dies
zu unterbinden?

Inwieweit, bis wann, weshalb und durch welche Einflussnahmen un-
terblieb dies gegebenenfalls?

b) Mit welchen Akteuren und Personen, insbesondere Prüforganisatio-
nen, Verbänden, aus Wissenschaft sowie Fahrzeugherstellern und de-
ren Zulieferern, tauschten die Bundesregierung, Bundesbehörden
oder Teile derselben seit wann regelmäßig oder vereinzelt Informati-
onen aus oder führten sie Gespräche zu dem Thema der erhöhten Ab-
gaswerte im realen Betrieb gegenüber den bei der Typenzulassung
ermittelten Abgaswerten von Dieselfahrzeugen?

c) Lagen der Bundesregierung, Bundesbehörden oder Teilen derselben
Informationen, eigene Erkenntnisse darüber oder Hinweise Dritter
vor (auch von Fahrzeugherstellern oder anderen, an der Entwicklung
von Fahrzeugen beteiligten Firmen, Prüfdiensten, Verbänden, der
Wissenschaft oder anderen Institutionen), dass technische, elektroni-
sche oder sonstige Vorrichtungen zur Einflussnahme auf die Schad-
stoffreinigung in Dieselfahrzeugen (insbesondere zur unzulässigen
Verwendung von Abschalteinrichtungen oder Programmen zur Fahr-
zykluserkennung) verbaut sein könnten?

d) Welche Möglichkeit bestand für die technischen Prüfdienste, das
KBA, sonstige öffentliche Stellen oder beauftragte Dritte, Einblicke
in die Motorsteuerung und die dort verbaute Software der Fahrzeuge
zu erhalten und wie wurde eine solche Möglichkeit gegebenenfalls
genutzt und welche Maßnahmen haben die vorgenannten Stellen auf-
grund gewonnener Erkenntnisse ergriffen?

Aus welchem Grund und aufgrund welcher Einflussnahme oder Ent-
scheidung wurden geeignete Maßnahmen gegebenenfalls nicht er-
griffen?

e) Welche Vorkehrungen oder Maßnahmen haben Stellen des Bundes
ergriffen oder veranlasst, um ggf. das Ausmaß der herstellerseitigen
Verwendung von Vorrichtungen zur Einflussnahme auf die Schad-
stoffreinigung festzustellen und die Verwendung dieser Vorrichtun-
gen zu unterbinden?

Inwieweit, bis wann, weshalb und durch welche Einflussnahmen un-
terblieb dies gegebenenfalls?

f) Welche Informationen lagen der Bundesregierung, Bundesbehörden
oder Teilen derselben seit wann vor, die auf gesundheitliche Beein-
trächtigungen und Gefahren für die Umwelt durch verkehrsbedingte
NOx-Emissionen sowie die Überschreitung von NOx-Grenzwerten
hinwiesen und welche Maßnahmen wurden hinsichtlich der Typen-
zulassung oder der Nachkontrollen von Diesel-PKW ergriffen?

3. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bekanntwerden
der Überschreitung von Abgaswerten eines deutschen Herstellers in den
USA und aus den Untersuchungsergebnissen des International Council on
Clean Transportation (ICCT) gezogen, welche Verantwortlichkeiten be-
standen hierbei und welchen konkreten Untersuchungsauftrag erteilte die
Bundesregierung für die „Untersuchungskommission Volkswagen“ und
welche konkreten Erkenntnisse hat diese gewonnen und welche Konse-
quenzen daraus gezogen. Hierzu soll der Ausschuss im Einzelnen klären:

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8273

a) Wann, in welcher Weise durch wen und wie haben die Bundesregie-
rung, Bundesbehörden oder nachgeordnete Stellen Kenntnis von den
Vorwürfen des California Air Resources Board (CARB) und der Uni-
ted States Environmental Protection Agency (EPA) erhalten, wann
erfolgte ein Erkenntnisaustausch mit diesen Behörden, der Regierung
der USA, anderen Staaten, der EU-Kommission sowie innerhalb der
Bundesregierung, der zuständigen Bundesbehörden und nachgeord-
neten Stellen und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?

b) Wann hat welche zuständige Stelle oder Person nach dem Zeitpunkt
des Bekanntwerdens der Abgasmanipulation eines Herstellers wei-
tere Untersuchungen und Nachprüfungen zu Abgaswerten von be-
reits zugelassenen Diesel-PKW in Auftrag gegeben, durch welche
konkreten Erkenntnisse und Ziele waren die jeweiligen Untersu-
chungsaufträge veranlasst, was umfasste dieser Auftrag und nach
welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der überprüften Fahrzeuge?

c) Welche Weisungen zu diesen Überprüfungen hat das Bundesminis-
terium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem KBA er-
teilt, ggf. wann sowie in welcher Form?

d) Wurden andere Institutionen wie die DEKRA oder der TÜV mit Un-
tersuchungen beauftragt, gab es hierzu Angebote derselben oder ei-
nen Austausch innerhalb dieser Prüfdienste oder mit der Bundesre-
gierung, Bundesbehörden oder Teilen derselben?

e) Wann und welchen Stellen (z. B. technische Prüfdienste, KBA, „Un-
tersuchungskommission Volkswagen“) oder Personen gegenüber
wurden die Erkenntnisse über die Motorsoftware von PKW-Herstel-
lern, bei denen sich Abweichungen der im realen Fahrbetrieb auftre-
tenden Stickoxidwerte von den nach dem Neuen Europäischen Fahr-
zyklus (NEFZ) ermittelten Stickoxid-Laborprüfwerten ergeben ha-
ben, offengelegt bzw. von welcher Stelle oder Person wurden Infor-
mationen hierzu angefordert, wurden hieraus weitere Erkenntnisse
gewonnen und wann wurden welche Maßnahmen hieraufhin von
welcher (oben genannten) Stelle oder Person eingeleitet?

f) Durch welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung
seit Bekanntwerden der Abgasmanipulation eines deutschen Herstel-
lers im September 2015 an der Aufklärung dieser Manipulationen
mitgewirkt sowie die Öffentlichkeit und den Deutschen Bundestag
frühzeitig und umfassend informiert?

g) Inwieweit wurden die Halter von manipulierten Fahrzeugen von der
Bundesregierung bei der Durchsetzung ihrer Interessen unterstützt
und inwiefern setzte sich die Bundesregierung für eine Gleichbe-
handlung der betroffenen Fahrzeughalter in Deutschland analog zu
den Fahrzeughaltern in den USA ein?

h) Inwieweit hat die Bundesregierung eventuelle Verstöße gegen euro-
päisches und deutsches Recht bei der Typenzulassung, die sich durch
erhöhte Emissionen, insbesondere von NOx, im realen Betrieb äu-
ßern, festgestellt und seit Bekanntwerden der Manipulationen ver-
sucht abzustellen und zu sanktionieren?

i) Was war der konkrete Untersuchungsauftrag der „Untersuchungs-
kommission Volkswagen“, wer hat diesen warum so festgelegt, wie
kam es zu der personellen Besetzung der Kommission und wie er-
folgte die Auswahl der zu untersuchenden Fahrzeuge?

j) Welche Informationen wurden warum herangezogen, welcher wei-
tere externe Sachverstand und welche Behörden, Institutionen und
Verbände wurden warum eingebunden bzw. nicht eingebunden?

Drucksache 18/8273 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

k) Aus welchen Tätigkeiten bestand die Arbeit der Untersuchungskom-
mission?

Wer wurde mit welchen Untersuchungen (insbesondere Abgasmes-
sungen) beauftragt und wer hat welche Untersuchungen und Abgas-
messungen durchgeführt?

l) Was wurde konkret wie untersucht, gab es interne zeitliche Vorgaben
beispielsweise für Untersuchungen, Berichte, Zwischenberichte oder
den Abschluss der Untersuchungen?

m) Welche Ergebnisse hatten die Untersuchungen und (Abgas-)Messun-
gen, die im Rahmen der „Untersuchungskommission Volkswagen“
durchgeführt wurden?

n) Wem wurden diese wann zur Kenntnis gegeben, wie haben sich Fahr-
zeughersteller und Zulieferer dazu ggf. geäußert und fanden Gesprä-
che oder Abstimmungen mit Herstellern, Zulieferern von Bauteilen
und/oder dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) statt,
wenn ja, mit welchem Inhalt und welche Maßnahmen wurden darauf-
hin ergriffen und welche Auswirkungen hatten diese auf Ergebnisse
der Untersuchungen oder den Bericht der Untersuchungskommis-
sion?

o) Wurden Äußerungen, Ankündigungen und/oder Zugeständnisse von
Herstellern durch die „Untersuchungskommission Volkswagen“
oder Teile derselben überprüft (z. B. auf Plausibilität und Wirksam-
keit) und/oder bewertet und, wenn ja, wie?

p) Welche Erkenntnisse hat die Untersuchungskommission gewinnen
können, welche Zwischenergebnisse und Ergebnisse hat die Unter-
suchungskommission?

q) Sind die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen der Untersuchungs-
kommission ausreichend dafür, zukünftig erhebliche Überschreitun-
gen von Abgasemissionen im realen Fahrbetrieb gegenüber den bei
der Typenzulassung angegebenen zu verhindern?

III. Der Untersuchungsausschuss soll schließlich klären,

welche rechtlichen (nationalen/im Rahmen der Europäischen Union) und tatsächli-
chen Konsequenzen aus der Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes gegebe-
nenfalls gezogen werden sollten, insbesondere im Hinblick auf
1. den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung,
2. den Schutz der Umwelt und auf die Klimaziele,
3. den Schutz der Verbraucher und ihre Rechtsstellung und auf die Herstellerver-

antwortung,
4. die Organisation und Strukturierung der Überprüfung der Einhaltung von Ab-

gasgrenzwerten für Kfz.

Berlin, den 28. April 2016

Oliver Krischer
Herbert Behrens
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Sahra Wagenknecht
Dr. Dietmar Bartsch
Stephan Kühn (Dresden)
Jan van Aken
Luise Amtsberg

Britta Haßelmann
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Bärbel Höhn
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Dieter Janecek
Ulla Jelpke

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8273

Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Sevim Dağdelen
Dr. Diether Dehm
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Klaus Ernst
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Wolfgang Gehrcke
Kai Gehring
Nicole Gohlke
Katrin Göring-Eckardt
Annette Groth
Dr. Gregor Gysi
Heike Hänsel
Dr. André Hahn
Anja Hajduk
Niema Movassat
Norbert Müller
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Cem Özdemir
Friedrich Ostendorff
Lisa Paus
Harald Petzold (Havelland)
Brigitte Pothmer
Martina Renner
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Michael Schlecht
Dr. Frithjof Schmidt
Kordula Schulz-Asche

Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Katja Kipping
Maria Klein-Schmeink
Tom Koenigs
Jan Korte
Sylvia Kotting-Uhl
Jutta Krellmann
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Katrin Kunert
Markus Kurth
Caren Lay
Monika Lazar
Sabine Leidig
Steffi Lemke
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Tobias Lindner
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Birgit Menz
Irene Mihalic
Cornelia Möhring
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Dr. Julia Verlinden
Kathrin Vogler
Doris Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Harald Weinberg
Katrin Werner
Dr. Valerie Wilms
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
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