Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 10.06.2010, Az. 2 BvR 882/09

2. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2010, 6011

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nochmalige Wiederholung einer erlassenen eA zur Untersagung der Zwangsmedikation eines Maßregelpatienten mit einem atypischen Neuroleptikum


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009, wiederholt durch Beschluss vom 9. Dezember 2009, wird erneut für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 882/09

10.06.2010

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Zweibrücken, 18. März 2008, Az: 1 Ws 365/08 (Vollz), Beschluss

Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6 Abs 1 S 2 Halbs 1 MVollzG RP, § 63 StGB, § 136 StVollzG, § 138 Abs 1 StVollzG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 10.06.2010, Az. 2 BvR 882/09 (REWIS RS 2010, 6011)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 6011 BVerfGE 128, 282-322 REWIS RS 2010, 6011

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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