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Nochmalige Wiederholung einer erlassenen eA zur Untersagung der Zwangsmedikation eines Maßregelpatienten mit einem atypischen Neuroleptikum
Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009, wiederholt durch Beschluss vom 9. Dezember 2009, wird erneut für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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10.06.2010
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Zweibrücken, 18. März 2008, Az: 1 Ws 365/08 (Vollz), Beschluss
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6 Abs 1 S 2 Halbs 1 MVollzG RP, § 63 StGB, § 136 StVollzG, § 138 Abs 1 StVollzG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 10.06.2010, Az. 2 BvR 882/09 (REWIS RS 2010, 6011)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6011 BVerfGE 128, 282-322 REWIS RS 2010, 6011
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 256/08 (Bundesverfassungsgericht)
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung (im Anschluss an BVerfGE 121, 1; 121, 391; 122, 120)
2 BvR 882/09 (Bundesverfassungsgericht)
Abermalige Wiederholung einer erlassenen eA - Untersagung der Zwangsmedikation eines Maßregelpatienten mit einem atypischen Neuroleptikum
2 BvF 1/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG …
2 BvF 1/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG …
1 BvR 2959/07 (Bundesverfassungsgericht)
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportkapazitäten in Leipzig