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Abermalige Wiederholung einer erlassenen eA - Untersagung der Zwangsmedikation eines Maßregelpatienten mit einem atypischen Neuroleptikum
Die einstweilige Anordnung vom 22. Juni 2009, wiederholt durch Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 und vom 10. Juni 2010, wird erneut für die Dauer von sechs Monaten bis zum 21. Juni 2011, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Meta
07.12.2010
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Zweibrücken, 18. März 2009, Az: 2 StVK 255/06, Beschluss
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6 Abs 1 S 2 Halbs 1 MVollzG RP, § 63 StGB, § 136 StVollzG, § 138 Abs 1 StVollzG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 07.12.2010, Az. 2 BvR 882/09 (REWIS RS 2010, 740)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 740 BVerfGE 128, 282-322 REWIS RS 2010, 740
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvF 1/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG …
2 BvF 1/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG …
2 BvR 882/09 (Bundesverfassungsgericht)
Nochmalige Wiederholung einer erlassenen eA zur Untersagung der Zwangsmedikation eines Maßregelpatienten mit einem atypischen Neuroleptikum
1 BvR 2959/07 (Bundesverfassungsgericht)
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportkapazitäten in Leipzig
2 BvF 1/15 (Bundesverfassungsgericht)
Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG …