Aktenzeichen 2 BvR 633/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20111012.2bvr063311
RCN:
RCNSYY68B73BAV5AW4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 12.10.2011

§ 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker (juris: UbrgG BW 1991), wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ist mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss- zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 21.04.2011

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten mit Neuroleptika - Abwägung zwischen erheblichem Grundrechtseingriff infolge der Zwangsbehandlung einerseits und begrenzter Verzögerung der Behandlung bei Aussetzung andererseits

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