Aktenzeichen B 9 V 2/11 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2012:240512UB9V211R0
RCN:
RCNNPA4P4HGSRA9V2Y

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 24.05.2012

(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Abgrenzung zwischen § 103 SGB 10 und § 104 SGB 10 - Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen vor Leistungsbeginn - Einkommensbegriff - Beschädigtengrundrente nach OEG iVm BVG - Rückgriff auf die Regelungen der Sozialhilfe)

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