Aktenzeichen 2 BvR 979/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111025.2bvr097910
RCN:
RCN5HHSF97UAVZVH2D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.10.2011

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Briefgeheimnisses (Art 10 Abs 1 GG) zu Lasten eines Strafgefangenen durch unzulässige Kontrolle von Verteidigerpost - Grundrechtseingreifender Charakter einer behördlichen Maßnahme entfällt aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen nur bei freier Erteilung dieser Einwilligung

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