Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.04.2018, Az. 2 BvR 424/17

2. Senat | REWIS RS 2018, 9995

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) EUROPA- UND VÖLKERRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT HAFT EUROPÄISCHER GERICHTSHOF (EUGH) EUROPA GRUNDGESETZ GERICHTE MENSCHENRECHTE STRAFVERFAHREN AUSLIEFERUNG

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Eine Festsetzung des Gegenstandswerts des Verfahrens über die einstweilige Anordnung ist weder beantragt noch angezeigt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 424/17

26.04.2018

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 19. Januar 2017, Az: Ausl 81/16, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.04.2018, Az. 2 BvR 424/17 (REWIS RS 2018, 9995)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 9995 BVerfGE 147, 364-390 REWIS RS 2018, 9995

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1246/20 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 2309/19 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung sowie Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren und das Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 1380/20 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 2740/20 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung


1 BvR 605/23 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung für das eA- sowie für das …


Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.