Aktenzeichen 1 BvR 409/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110222.1bvr040909
RCN:
RCN87TAZHYYSTX277S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.02.2011

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 409/09
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 409/09, 22.02.2011.
Az. 7 W 101/08
Oberlandesgericht Köln, 7 W 101/08, 27.01.2009.
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