Aktenzeichen 2 BvR 237/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180816.2bvr023718
RCN:
RCNEBQW6ASM6P3ZQ26

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.08.2018

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren - Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Haftbedingungen in Ungarn

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 21.03.2018

Wiederholung einer eA sowie nachträgliche eA-Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG: Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls an Ungarn zur Strafverfolgung - Zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren bzgl Haftbedingungen im ersuchenden Staat

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 12.02.2018

Erlass einer eA zur einstweiligen Untersagung der Auslieferung eines serbischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung an Ungarn - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 237/18
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 237/18, 16.08.2018. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 237/18, 21.03.2018. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 237/18, 12.02.2018.
Az. 1 AR 543/17
OLG München, 1 AR 543/17, 19.01.2018.
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