Stattgebender Kammerbeschluss: Beschränkte Möglichkeit nationaler Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz im Falle einer unionsrechtlich determinierten Rechtsprechungsänderung - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Entscheidungserheblichkeit von Unionsrecht - zur rückwirkenden unionsrechtskonformen Auslegung von § 17 Abs 1 S 1 KSchG
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