Aktenzeichen 2 ARs 189/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:270922B2ARS189.22.0
RCN:
RCNSNAKX2NLYESBCRX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.09.2022

Zuständigkeit eines zur Entscheidung über ein Auslieferungsverfahren zum Zwecke der Strafverfolgung berufenen Oberlandesgerichts

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