Aktenzeichen 6 StR 41/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:210420B6STR41.20.0
RCN:
RCNM936G7W9GDVFR7P

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.11.2020

Spezialitätsschutz bei Europäischem Haftbefehl: Fall des freiwilligen Verlassens des deutschen Staatsgebietes nach vorangegangener Übergabe aufgrund eines ersten Europäischen Haftbefehls und anschließender erneuter Übergabe des Angeklagten aufgrund eines zweiten Europäischen Haftbefehls

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 21.04.2020

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten: Berücksichtigung des Grundsatzes der Spezialität einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme im Übergabeverfahren bei weiterem Europäischem Haftbefehl zur Strafverfolgung wegen anderer Straftaten

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2020

Keine Inhaltsangabe verfügbar.

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Verfahrensgang

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Az. 6 StR 41/20
Bundesgerichtshof, 6 StR 41/20, 04.11.2020. Bundesgerichtshof, 6 StR 41/20, 21.04.2020. Bundesgerichtshof, 6 StR 41/20, 21.04.2020.
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