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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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16.11.2011
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Zweibrücken, 18. März 2009, Az: 1 Ws 365/08 (Volz), Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.11.2011, Az. 2 BvR 882/09 (REWIS RS 2011, 1400)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 1400 BVerfGE 128, 282-322 REWIS RS 2011, 1400
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Grenzen der Rechtsschutzgarantie im Hinblick auf substanzlose und offensichtlich aussichtslose Serienbeschwerden
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