Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2012
Nichtannahmebeschluss: Verbot des Tragens von Motorradwesten ("Kutten") im Gerichtsgebäude anlässlich eines Strafverfahrens gegen ein Hells-Angels-Mitglied verfassungsrechtlich unbedenklich - weder Willkürverbot noch Anspruch auf faires Strafverfahren verletzt - auch im Hinblick auf Art 6 Abs 1 S 1 MRK keine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung