Aktenzeichen 5 StR 315/11

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ECLI:
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RCN:
RCNKF7KD3M7BELJQN8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.09.2011

Beweisaufnahme im Strafverfahren: Gerichtsbesetzung bei Anordnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 2405/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2405/11, 14.03.2012.
Az. 5 StR 315/11
Bundesgerichtshof, 5 StR 315/11, 28.09.2011.
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