Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2020, Az. 1 BvR 828/20

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2020, 3132

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung


Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

2. [X.] wird nicht zur Entscheidung angenommen.

3. Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 828/20

07.07.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 15. April 2020, Az: 1 BvR 828/20, Einstweilige Anordnung

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2020, Az. 1 BvR 828/20 (REWIS RS 2020, 3132)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3132


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 828/20

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 828/20, 14.10.2020.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 828/20, 07.07.2020.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 828/20, 15.04.2020.


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