Aktenzeichen 1 BvR 2152/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200921.1bvr215220
RCN:
RCNVLBQHATH96NB5M3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.12.2021

Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.08.2021

Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung - mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu

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Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.03.2021

Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 21.09.2020

Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl zweier Protestcamps gegen den Ausbau der A49 - ortsbezogenes Versammlungsverbot bedarf nachvollziehbarer Gründe - Trinkwasserschutz kann mit Blick auf Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20a GG Einschränkungen der Versammlungsfreiheit rechtfertigen (hier: Untersagung eines Protestcamps in engerer Schutzzone eines Wasserschutzgebiets)

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2152/20
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2152/20, 01.12.2021. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2152/20, 17.08.2021. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2152/20, 16.03.2021. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2152/20, 21.09.2020.
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