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Trennung eines unmittelbar gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (RIS: VerkdHSpFruSpPflEG) gerichteten Verfassungsbeschwerdeverfahrens
Das Verfahren wird hinsichtlich der Beschwerdeführer zu 1) und 16) von dem Verfahren 1 BvR 229/16 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2354/23 fortgeführt.
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04.12.2023
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 8. Juni 2016, Az: 1 BvR 229/16, Ablehnung einstweilige Anordnung
§ 90 BVerfGG, § 145 Abs 1 S 1 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 04.12.2023, Az. 1 BvR 229/16 (REWIS RS 2023, 10361)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 10361
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 229/16, 04.12.2023.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 229/16, 04.12.2023.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 229/16, 08.06.2016.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2354/23, 04.12.2023.
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