Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.02.2023
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sogenannte "anlasslose Vorratsdatenspeicherung" mangels Darlegungen zum Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Vorabentscheidung des EuGH unzulässig
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