ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESGERICHTSHOF (BGH) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT TARIFVERTRÄGE UNTERNEHMEN GRUNDRECHTE BUNDESVERWALTUNGSGERICHT (BVERWG) DEMONSTRATIONEN FLUGHAFEN BERLIN VERSAMMLUNGEN Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 [X.] auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Meta
23.05.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 20. Januar 2006, Az: V ZR 134/05, Urteil
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 23.05.2011, Az. 1 BvR 699/06 (REWIS RS 2011, 6370)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 6370 BVerfGE 128, 269-278 REWIS RS 2011, 6370 BVerfGE 128, 226-269 REWIS RS 2011, 6370
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 1246/20 (Bundesverfassungsgericht)
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
1 BvR 918/10 (Bundesverfassungsgericht)
Nr 3208 RVG-VV nicht im Rahmen der Gebührenberechnung in Verfassungsbeschwerdeverfahren anwendbar - Berechnung der Gebühren …
1 BvR 2309/19 (Bundesverfassungsgericht)
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung sowie Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren und das Verfassungsbeschwerdeverfahren
1 BvR 1380/20 (Bundesverfassungsgericht)
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
1 BvR 249/21 (Bundesverfassungsgericht)
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung im eA- sowie im Verfassungsbeschwerdeverfahren in einer äußerungsrechtlichen Sache