Aktenzeichen AN 4 S 21.00728

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDB47YHMSBF6ER83

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VG Ansbach: Entscheidung vom 26.04.2021

Allgemeinverfügung, Wesentlichkeitslehre, Erlaubnispflicht, deutlich erhöhte Sieben-Tage-Inzidenz, weitergehende Anordnungen, Erlaubnisvorbehalt, präventive Beschränkung von Versammlungsmodalitäten, Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Aufzügen auf 200 Personen, Ausnahme bei infektionsschutzrechtlicher Vertretbarkeit

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