Aktenzeichen 6 B 47/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:061118B6B47.18.0
RCN:
RCNFB8THED4TNBYSQK

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.11.2018

Keine Grundrechtsberechtigung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Verhältnis zu privaten Programmanbietern

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