Aktenzeichen 1 BvR 3295/07

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110111.1bvr329507
RCN:
RCNZNVCV2TJ3ARAQHF

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Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.07.2011

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 11.01.2011

Unvereinbarkeit von § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG (Transsexuellengesetz - Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen) mit Art 2 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, soweit homosexuelle Transsexuelle an der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mittelbar gehindert werden - Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung der Grundrechte auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf körperliche Unversehrtheit - Nichtanwendbarkeit von § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG bis zu einer Neuregelung

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