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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
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18.07.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend KG Berlin, 23. Oktober 2007, Az: 1 W 76/07, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.07.2011, Az. 1 BvR 3295/07 (REWIS RS 2011, 4700)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 4700 BVerfGE 128, 109-137 REWIS RS 2011, 4700
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