ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT ÖFFENTLICHES RECHT EHE BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) VERWALTUNGSRECHT STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT HOMOSEXUALITÄT FAMILIENRECHT ADOPTION KINDER EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) GRUNDRECHTE PERSÖNLICHKEITSRECHT MENSCHENRECHTE JUSTIZ RICHTER NAMEN TRANSSEXUELLE OBERLANDESGERICHT HAMM GUTACHTER GESCHLECHTSUMWANDLUNG Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
Meta
18.07.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend KG Berlin, 23. Oktober 2007, Az: 1 W 76/07, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.07.2011, Az. 1 BvR 3295/07 (REWIS RS 2011, 4700)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 4700 BVerfGE 128, 109-137
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 1556/17 (Bundesverfassungsgericht)
Kammerbeschluss: Zurückweisung einer gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobenen sofortigen Beschwerde - weder Erledigungs- noch …
2 BvR 2082/19 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - bloßer Sachzusammenhang zwischen mehreren Verfassungsbeschwerdeverfahren (selber Streitgegenstand) nicht hinreichend für …
1 BvR 1378/20 (Bundesverfassungsgericht)
Versagung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung
1 BvR 2309/19 (Bundesverfassungsgericht)
Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung sowie Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren und das Verfassungsbeschwerdeverfahren
Feststellung der Erledigung mehrerer Verfassungsbeschwerdeverfahren mit dem Tod des Beschwerdeführers