Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 17.02.2020, Az. 1 BvR 142/15

1. Senat | REWIS RS 2020, 2677

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der hohen objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Gegenstandswert auf 230.000 Euro (in Worten: zweihundertdreißigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 142/15

17.02.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 18. Dezember 2018, Az: 1 BvR 142/15, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 17.02.2020, Az. 1 BvR 142/15 (REWIS RS 2020, 2677)

Papier­fundstellen: NJW 2019, 827 REWIS RS 2020, 2677


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 142/15

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 142/15, 17.02.2020.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 142/15, 18.12.2018.


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