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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die jeweilige anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) werden die Werte des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt festgesetzt:
1 [X.] auf 18.000 Euro (in Worten: achtzehntausend Euro);
1 BvR 623/20 auf 30.000 Euro (in Worten: dreißigtausend Euro);
1 BvR 972/20 auf 45.000 Euro (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro);
1 BvR 1891/20 auf 7.500 Euro (in Worten: siebentausendfünfhundert Euro);
1 BvR 2737/20 auf 35.000 Euro (in Worten: fünfunddreißigtausend Euro);
1 BvR 366/21 auf 45.000 Euro (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro);
1 BvR 1290/20 auf 270.000 Euro (in Worten: zweihundertsiebzigtausend Euro);
1 BvR 1450/20 auf 340.000 Euro (in Worten: dreihundertvierzigtausend Euro);
1 BvR 1648/20 auf 530.000 Euro (in Worten fünfhundertdreißigtausend Euro);
1 BvR 2046/20 auf 4.800.000 Euro (in Worten: vier Millionen achthunderttausend Euro);
1 BvR 2111/20 auf 570.000 Euro (in Worten: fünfhundertsiebzigtausend Euro)
Meta
02.06.2022
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 10. März 2020, Az: 1 BvR 515/20, Ablehnung einstweilige Anordnung
MietBegrG BE, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 02.06.2022, Az. 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20, 1 BvR 972/20, 1 BvR 1290/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 366/21 (REWIS RS 2022, 3198)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3198
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 623/20, 08.04.2020.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 515/20, 10.03.2020.
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