Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.03.2021, Az. 13 L 105/21

13. Kammer | REWIS RS 2021, 8134

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Gegenstand

Keine Einstufung der "Alternative für Deutschland" als sog. "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Eilverfahrens; keine Bezeichnung als solchen in der Öffentlichkeit (Hängebeschluss).


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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13 L 105/21

05.03.2021

Verwaltungsgericht Köln 13. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: L

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.03.2021, Az. 13 L 105/21 (REWIS RS 2021, 8134)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 8134


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvQ 18/21

Bundesverfassungsgericht, 2 BvQ 18/21, 12.03.2021.


Az. 13 L 105/21

Verwaltungsgericht Köln, 13 L 105/21, 05.03.2021.


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Referenzen
Wird zitiert von

13 L 1124/23

13 L 1907/23

M 30 E 22.4913

13 L 104/21

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