Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung unter verfehlter Einstufung der inkriminierten Äußerung als Schmähkritik verletzt Meinungsfreiheit des Verurteilten (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verkennung des Sachbezugs der Äußerung eines Versammlungsleiters über Gegendemonstranten - Gegenstandswertfestsetzung
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