BT-Drucksache 16/1009

Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung

Vom 17. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1009
16. Wahlperiode 17. 03. 2006

Große Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten
Naumann, Wolfgang Neskovic, Hüseyin-Kenan Aydin, Dr. Dietmar Bartsch, Karin
Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge,
Roland Claus, Dr. Diether Dehm, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus
Ernst, Wolfgang Gehrcke, Diana Golze, Dr. Gregor Gysi, Heike Hänsel, Lutz
Heilmann, Hans-Kurt Hill, Cornelia Hirsch, Inge Höger-Neuling, Dr. Barbara Höll,
Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Hakki Keskin, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin
Kunert, Oskar Lafontaine, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Ulrich
Maurer, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Dr. Norman Paech, Bodo Ramelow,
Elke Reinke, Paul Schäfer (Köln), Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Herbert
Schui, Dr. Ilja Seifert, Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel
Troost, Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der
Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung

Die Entwicklung der extremen Rechten in der Bundesrepublik ist von den neun-
ziger Jahren bis in die Gegenwart durch zahlreiche Wandlungsprozesse geprägt:
Waren es einerseits, seit Beginn der neunziger Jahre und kontinuierlich bis
heute, rassistisch motivierte Gewalttaten – die Namen Rostock und Solingen
stehen hier als Symbole –, die die extremen Rechten in den Fokus der Öffent-
lichkeit brachten, so waren es auf der anderen Seite spektakuläre Wahlerfolge
wie etwa die 12,9 Prozent für die DVU bei der Landtagswahl 1998 in Sachsen-
Anhalt oder die 9,2 Prozent der NPD 2004 in Sachsen, die für eine Beunruhi-
gung der demokratischen Öffentlichkeit sorgten. Prägend für die Debatten in
Öffentlichkeit und Politik war jedoch ihre Kurzatmigkeit, die mit schnellen
Zuschreibungen und Erklärungen wie „Protestwahl“ oder „Modernisierungsver-
lierer“ die langfristige Entwicklung der extremen Rechten aus dem Blick verlor.

Vor dem Hintergrund einer traditionellen, völkisch grundierten Ideologie, in der
Rassismus und Nationalismus nach wie vor zu den wichtigsten Grundpfeilern
der extremen Rechten in der Bundesrepublik gehören, hat sich hier ein Wandel
vollzogen, der es den extremen Rechten erlaubt, ganz neue Zielgruppen anzu-
sprechen und für sie Attraktivität zu entfalten. Entscheidend für diese, zuneh-
mend auch in Wahlen abzulesende Attraktivitätssteigerung der extremen Rech-

ten ist die generelle Verschärfung des gesellschaftlichen Klimas in der Bundes-
republik, mit dem die Sichtweisen der extremen Rechten begünstigt werden. Ob
bei den Themen Zuwanderung, Asyl, Nation oder NS-Vergangenheit, der Dis-
kurs der Mitte hat sich nach rechts verschoben und damit Einstellungsmuster in
weiten Teilen der Bevölkerung geprägt, die für die extremen Rechten anschluss-
fähig sind. Positionen der Aus- und Abgrenzung etwa gegenüber Migrantinnen
und Migranten, wie sie spätestens seit der Verschärfung des Asylrechts 1993 zur

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Linie aller Bundesregierungen wurden, haben zur Normalisierung von Positio-
nen geführt, die so vorher nur von den extremen Rechten formuliert wurden. Be-
legt wird diese Entwicklung durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchun-
gen der letzten Jahre, die eine gestiegene Akzeptanz von Aussagen belegen, die
traditionell den extremen Rechten zugeschrieben werden (vgl. Heitmeyer, Deut-
sche Zustände). Dieser „Normalisierungseffekt“ hat zu einer schwindenden Dis-
tanz gegenüber rechtsextremen Wahlparteien und Gruppierungen geführt, der
für die Entwicklung der Demokratie besorgniserregend ist. Die Strategie der ex-
tremen Rechten zielt darauf, vorhandene Ängste und Probleme der Bevölkerung
aufzunehmen und in ihrem Sinne zu wenden; so z. B. bei den Themen Globali-
sierung, Zuwanderung, Abbau sozialer Sicherheiten usw. Insbesondere aber sind
es die alltägliche Präsenz und Arbeit der extremen Rechten an vielen Orten der
kommunalen Basis, die der Garant für die Erfolge etwa der NPD Sachsen in
jüngerer Zeit ist.

Nach einer ganzen Reihe von Verbotsmaßnahmen in den neunziger Jahren (FAP
u. a.) entwickelte sich bis in die Gegenwart ein dichtes Netzwerk „Freier Kame-
radschaften“, deren Aktivitäten in allen Bundesländern zu einer verstärkten All-
tagspräsenz der extremen Rechten geführt haben und die vor allem um die
Rekrutierung eines jugendlichen Nachwuchses bemüht sind. Gerade in Gebieten
mit schwacher Infrastruktur und hoher Jugendarbeitslosigkeit ist es Kamerad-
schaften gelungen, eine kulturelle Hegemonie unter Jugendlichen aufzubauen
und vorhandene Ressentiments der Mehrheitsbevölkerung aufzugreifen. Ihren
Niederschlag findet diese unter anderem im Vertrieb von Musik, Kleidung und
Ähnlichem oder der Durchführung von Konzerten. Das mit rechtsextremisti-
scher Ideologie unterfütterte Freizeitangebot trägt zum Ausbau „national befrei-
ter Zonen“ bei, wie diese Räume der Angst im Sprachgebrauch der extremen
Rechten genannt werden. Die Unzufriedenheit mit der persönlichen oder gesell-
schaftlichen Situation entlädt sich in diesen Regionen in gewalttätigen Angriffen
auf Migrantinnen und Migranten, „Linke“, Jüdinnen und Juden und andere
Feindbilder von Rechtsextremisten. Unterstützt wird dieser Ansatz wiederum
von gewählten NPD-Funktionären, die sich als Vertreter des „kleinen Mannes
von der Straße“ gerieren.

Auch die NPD hat seit Mitte der neunziger Jahre einen Wandel durchgemacht
und sich neuen Themen zugewandt. Zwar dominiert nach wie vor eine apologe-
tische Sicht der faschistischen Vergangenheit die Auftritte der NPD, doch mit
Protesten gegen den Irakkrieg oder die Hartz-IV-Gesetze versucht die Partei,
Themen zu besetzen und in ihrem Sinne zu funktionalisieren, die im Zentrum der
Öffentlichkeit stehen. Aufgenommen werden dabei real vorhandene und gut be-
gründete Ängste in weiten Teilen der Bevölkerung, etwa vor weiteren sozialen
Verwerfungen durch die neoliberal geprägte Globalisierung. Antisemitisch und
rassistisch unterlegte „Lösungsangebote“ werden dabei von der extremen Rech-
ten formuliert, die neben der vorhandenen inhaltlichen Übereinstimmung auch
deshalb auf wachsende Zustimmung stoßen, weil die Bürgerinnen und Bürger
nach Alternativen zur Koalition der marktradikalen Kräfte von Grünen bis zur
CDU suchen. Beispiele aus zahlreichen europäischen Ländern zeigen, dass in
einer, auch von den etablierten Parteien vorangetriebenen „Ethnisierung der so-
zialen Frage“, ein enormes Erfolgspotenzial für die extremen Rechten liegt. Eine
solche „Ethnisierung der sozialen Frage“ kennzeichnet alle Vorschläge der ex-
tremen Rechten, sie ist in anderer Form aber auch in der Mitte der Gesellschaft
zu finden.

Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD muss konstatiert wer-
den, dass die Partei gestärkt aus diesem Verfahren herausgekommen ist. Das
lässt sich nicht nur an der „positiven“ Entwicklung der Mitgliederzahlen able-
sen, sondern auch an der Tatsache, dass die NPD heute unangefochten als Speer-

spitze des parteiförmig organisierten Rechtsextremismus fungiert. Die schein-
bare Legitimierung der NPD durch das gescheiterte Verfahren vor dem

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Bundesverfassungsgericht hat auch die Distanz bürgerlicher Kreise zur NPD
schwinden lassen, wie sich vor allem am Beispiel Sachsen ablesen lässt. Hier
kann die NPD auf ein Personal zurückgreifen, das in Städten und Kommunen
gut verankert ist, hohes Ansehen genießt und für weite Kreise als wählbar gilt.

Mit der offensiv betriebenen (Wieder-)Annäherung an die Kameradschaftsszene
öffnet sich die NPD hin zum militanten Neofaschismus und gewinnt gleichzeitig
an Attraktivität für jüngere Menschen. Vor allem in ländlichen Räumen und
Kommunen schaffen es Kameradschaften in Verbindung mit der NPD, rechte
Dominanzräume zu etablieren und das Freizeitangebot für Jugendliche zu domi-
nieren. Vor dem hier skizzierten Hintergrund bekommt der von der NPD propa-
gierte „Kampf um die Straße, Kampf um die Köpfe, Kampf um die Parlamente“
einen realen Gehalt, dem politisch entschieden begegnet werden muss.

Vor diesem Hintergrund ist die Zahl der von Rechtsextremisten verübten Straf-
taten in der Vergangenheit auf konstant hohem Niveau geblieben bzw. verzeich-
nete in den letzten zwei Jahren jeweils einen kleinen Anstieg (vgl. die Antworten
der Bundesregierung auf die regelmäßigen parlamentarischen Anfragen der
Bundestagsabgeordneten Petra Pau; vgl. außerdem DER TAGESSPIEGEL vom
13. Februar 2006). Bei der Bewertung des Zahlenmaterials muss allerdings be-
achtet werden, dass einerseits die Meldungen aus den Bundesländern mangel-
haft sind, andererseits eine Dunkelfeldanalyse darin nicht enthalten ist. Eine
große Zahl rechtsextremistischer Straftaten geht nicht in die Statistik ein, weil
sie von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht als solche rubriziert
werden. Für einige Felder der Gewaltkriminalität ist eine Zuordnung besonders
schwer, zum Beispiel bei Fußball-Hooligans, die gleichzeitig in Teilen eindeutig
dem rechtsextremistischen Potenzial zuzurechnen sind.

Die ideologische Verbreitung des Rechtsextremismus vollzieht sich jedoch nicht
nur in Form von Stimmen für Parteien, dem Aufbau von Kameradschaften oder
der gewalttätigen Durchsetzung der Ziele des Rechtsextremismus. Elemente
rechtsextremistischer Ideologie bzw. Anknüpfungspunkte zu diesen finden sich
in zahlreichen Bereichen, die hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießen oder
zumindest unverdächtig erscheinen. Das gilt etwa für anthroposophische Spek-
tren, in denen antisemitische und rassistische Welterklärungsmuster dominieren.
So ist die „Wurzelrassen“-Lehre in der Anthroposophie durchdrungen von dem
Gedanken der „natürlichen“ Vorherrschaft der „weißen Rasse“: Auch in esote-
rischen und New-Age-Publikationen finden sich zahlreiche antisemitische und
rassistische Stellungnahmen.

Auch die Bundeswehr wird immer wieder von rechtsextremistischen Skandalen
erschüttert. Anknüpfungspunkte zu den extremen Rechten gibt es auch hier: Für
erhebliche Beunruhigung der Öffentlichkeit sorgte eine Untersuchung über die
„politischen Orientierungen der Studenten an den Universitäten der Bundeswehr
im Vergleich zu den Studenten an öffentlichen Hochschulen“ (Universität der
Bundeswehr, Hamburg 2001). Der Studie zufolge stimmt ein Anteil von 25 Pro-
zent der Offiziersstudenten nationalkonservativen Positionen zu und steht
„z. T. bereits außerhalb der demokratischen Prinzipien“. Soldaten der Bundes-
wehr weisen gegenüber der Tätigkeit revanchistischer Traditionsvereine und
Soldatenverbände, vor allem deren Darstellung des Zweiten Weltkriegs und der
Rolle der Wehrmacht, eine große Affinität auf.

Daneben ergeben sich weitere Bereiche, die sich in der Grauzone zwischen dem
rechten Rand des demokratischen Meinungsspektrums und autoritär-national-
konservativen bis neonazistischen Positionen befinden. Hier sind zwei Gruppen
in den Mittelpunkt zu stellen: zum einen die Burschenschaften und ähnliche stu-
dentische Korporationen, deren völkisch grundierte und elitäre Vorstellungen
von Gesellschaft gepaart mit Männlichkeitsritualen eine Affinität zum Habitus

rechtsextremistischer Kameradschaften aufweist; zum anderen die Organisatio-
nen der so genannten Heimatvertriebenen, von denen Teile immer noch die

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Wiederherstellung des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 oder zumin-
dest die Restitution verlorenen Eigentums fordern. Ohne Vorgeschichte und his-
torische Gründe der Umsiedlung der Deutschen aus Osteuropa zu reflektieren,
werden die Deutschen als Opfer dargestellt. In Teilen ließ sich diese Tendenz
auch für die mediale Aufbereitung der Erinnerung an die Befreiung vom Fa-
schismus im Jahr 2005 beobachten. Rechtsextremisten werden so in die Lage
versetzt, mit ihren Thesen an Diskurse in der „Mitte der Gesellschaft“ anzu-
knüpfen und ihre Standpunkte dadurch zu enttabuisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Parteien der extremen Rechten

I. Entwicklungstendenzen der rechtsextremistischen Parteien NPD, DVU und
REP

1. Wie schätzen die rechtsextremistischen Parteien NPD, DVU und REP selbst
ihre Entwicklung der letzten Jahre ein?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die strategischen und taktischen Entwick-
lungen in den vorgenannten rechtsextremistischen Parteien?

3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind zu erkennen, mit welchen Methoden
sollen diese erreicht werden, und wie gestaltet sich das Verhältnis der poli-
tischen Nah- und Fernziele?

4. Welche Prioritäten und Gewichtungen setzen die rechtsextremistischen Par-
teien nach Erkenntnissen der Bundesregierung, um den „Kampf um die
Straße, die Köpfe und die Parlamente“ zu führen?

5. Welche Werbemethoden werden dabei von rechtsextremistischen Parteien
bevorzugt verwendet, welche neueren Entwicklungen beobachtet die Bun-
desregierung, und wie schätzt sie die Resonanz ein, welche die eingesetzten
Werbemethoden in der Bevölkerung findet?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den Zuspruch, den rechtsextremistische
Parteien erhalten unter besonderer Berücksichtigung von Wahlergebnissen,
Besuchern bei Veranstaltungen und Abonnenten von Parteizeitungen?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung insbesondere über rechtsextre-
mistische Werbemaßnahmen unter Schülerinnen und Schülern, und finden
rechtsextremistische Positionen nach Erkenntnissen der Bundesregierung
Einfluss in Schülerzeitungen oder Schülerradios?

8. Wie setzt sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Publikumsstruk-
tur bei Veranstaltungen rechtsextremistischer Parteien zusammen?

Wie sind die Anteile von Parteimitgliedern und Parteilosen bzw. Angehöri-
gen nicht rechtsextremistischer Parteien gewichtet

a) bei Wahlkampf- und Propagandaveranstaltungen,

b) bei Musikevents und Freizeitveranstaltungen?

9. Welche Bedeutung haben Veranstaltungen, die sich explizit auch an Nicht-
parteimitglieder wenden?

a) Um welche Veranstaltungen handelt es sich dabei?

b) Welchen Zuspruch finden diese Veranstaltungen?

c) Welche Bedeutung haben diese Veranstaltungen für die Herausbildung
und Verfestigung rechtsextremistischer Einstellungen?
d) Welchen Stellenwert haben solche Veranstaltungen innerhalb einer rechts-
extremistisch motivierten Bündnispolitik?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1009

10. Welche

a) Verlage,

b) andere Unternehmen

befinden sich mit welcher Geschäftsstruktur im Besitz rechtsextremistischer
Parteien bzw. arbeiten eng mit diesen zusammen, und wie entwickeln sich
diese Unternehmen?

11. Wie entwickelt sich die Nachfrage nach den von den Parteien angebotenen
Publikationen, insbesondere Zeitungen und Büchern?

12. Wie beurteilt das rechtsextremistische Meinungsspektrum die politische
Kompetenz und Glaubwürdigkeit des rechtsextremistischen Parteiperso-
nals? (Wenn möglich aufschlüsseln nach Parteimitgliedern und Parteilosen.)

13. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von Parteimitgliedschaf-
ten und Parteiführungen, welche Konflikte werden hier beobachtet, und wie
versuchen die Parteiführungen, mit diesen Konflikten umzugehen?

14. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkennt-
nisse über diese Themenbereiche zu erweitern, um bessere Ansatzpunkte
für die politische Bekämpfung des Rechtsextremismus zu gewinnen?

15. Inwieweit konnte die NPD von ihrem Einzug in den Sächsischen Landtag
bundesweit profitieren, insbesondere betreffend die Entwicklung der Zahl
von Mitgliedern und Unterstützern, finanzielle und strukturelle Förderung
der Parteistrukturen über Sachsen hinaus, Verbesserung der Arbeitsbedin-
gungen für wesentliche Funktionäre der Partei über die Versorgung mit Äm-
tern und Ähnlichem?

16. Welche Resonanz hatte der Einzug der NPD in den Sächsischen Landtag in
der rechtsextremistischen Szene bundesweit, inwieweit löste dies einerseits
große Zustimmung oder Begeisterung aus, inwieweit aber auch Kritik an
ihrer parlamentarischen Orientierung?

17. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob es der
NPD trotz ihres Einzugs in den Landtag gelungen ist, dennoch glaubhaft an
ihrem Drei-Säulen-Modell festzuhalten (neben dem „Kampf um die Parla-
mente“ der „Kampf um die Straße“ und der „Kampf um die Köpfe“) bzw.
diesen Ansatz sogar noch besser als zuvor verfolgen zu können?

18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit des Bil-
dungswerks für Heimat und nationale Identität vor, betreffend

a) Schwerpunktsetzung inhaltlicher Art,

b) der Rolle, die dieses Bildungswerk im Sinne der Betreiber einnehmen
soll,

c) der Rolle, die es tatsächlich erfüllt, insbesondere in Bezug auf die weitere
Vernetzung und den inhaltlichen Austausch einerseits mit dem neonazis-
tischen und militanten Umfeld, andererseits zur Grauzone zwischen ex-
tremer und (national-)konservativer Rechter?

d) In welchem Verhältnis stehen Mitarbeiter und Referenten zur NPD und
zu anderen rechtsextremistischen Organisationen?

19. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Erfolge der NPD?

II. Finanzierung rechtsextremistischer Parteien

20. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Wahlkampf-

kostenerstattung, die rechtsextremistische Parteien seit 2002 nach Europa-,

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Bundestags- und Landtagswahlen erhalten haben? (Bitte nach Bundeslän-
dern und Jahren auflisten.)

21. Welche rechtsextremistischen Parteien nahe stehenden Vereine und Ver-
bände haben seit 2001 Bundes- oder EU-Mittel

a) zur politischen Jugendbildung, zur Jugendpflege oder Jugendhilfe erhal-
ten? (Bitte nach Jahren, Zuwendungsempfängern, evtl. Bundesländern
auflisten.)

b) zum internationalen Jugendaustausch, insbesondere in die Länder Mit-
tel- und Osteuropas erhalten? (Bitte nach Jahren und Zuwendungsemp-
fängern auflisten.)

22. Welche Stiftungen oder Vereine, die rechtsextremistischen Parteien nahe
stehen, haben seit 2001 Bundes- oder EU-Mittel für die politische Bildung
oder für die Vergabe von Studienstipendien erhalten? (Bitte nach Jahren,
Zuwendungsempfängern, Bundesländern auflisten.)

a) Welche parteinahe Stiftungen oder andere Bildungseinrichtungen
rechtsextremistischer Parteien existieren, die öffentliche Förderung ge-
nießen?

b) Welche Stiftungen oder andere Einrichtungen mit einschlägig rechts-
extremistischem Hintergrund vergeben Studien-, Promotions- oder For-
schungsstipendien, und wie viele davon erhalten zu diesem Zweck
öffentliche Zuwendungen?

(Bitte nach Jahren, Zuwendungsempfängern, evtl. Bundesländern auflis-
ten.)

23. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, auf welchem Weg
(informelle) rechtsextremistische Zusammenhänge („freie Kameradschaf-
ten“, bündische Gruppen, Musikverlage bzw. -bands etc.) direkt oder indi-
rekt von rechtsextremistischen Parteien, insbesondere der NPD, finanziell
oder über andere Wege stetiger Zusammenarbeit unterstützt werden?

24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Einnahmen rechtsextremistischer Parteien durch Spenden?

a) Gab es in Bezug auf die NPD signifikante Änderungen nach der Einstel-
lung des Verbotsverfahrens bzw. nach ihrem Einzug in den Sächsischen
Landtag?

b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur finanziellen Unter-
stützung durch andere Gruppierungen, Einzelpersonen oder Unterneh-
mer?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Einnahmen
rechtsextremistischer Parteien, insbesondere der NPD und der DVU und
ihrer Vorfeldorganisationen, die aus Vermietung oder Verpachtung von
Immobilien und Grundstücken oder parteieigenen Unternehmen resultie-
ren? (Bitte detailliert auflisten.)

III. Folgen des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens

26. Inwiefern ist für die Bundesregierung erkennbar, dass sich Verhalten, Auf-
treten und Bündnispolitik der NPD seit dem Scheitern des Verbotsverfah-
rens vor dem Bundesverfassungsgericht geändert haben, und worin bestand
diese Änderung?

a) Ist eine Radikalisierung der Forderungen und der Art und Weise, wie diese
vorgetragen werden, zu beobachten, und wenn ja, wie drückt sich dies

aus?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1009

b) Wie bewertet die NPD selbst das Scheitern des Verbotsverfahrens?

c) Ist das Selbstbewusstsein der NPD gestiegen in dem Sinne, dem „System“
gegenüber ein Gefühl der Überlegenheit zu haben, und wenn ja, wie
drückt sich dies aus?

d) Sind die Bemühungen der NPD, im Spektrum der Kameradschaften und
anderer Gruppen militanter Neonazis wieder verstärkt Bündnispartner zu
gewinnen, signifikant gestiegen, und wie schätzt die Bundesregierung die
Folgen dieser Bündnispolitik ein?

e) Hat es nach Ende des Verbotsverfahrens innerhalb des militanten Neo-
nazi-Spektrums wieder eine verstärkte Hinwendung zur NPD gegeben?

f) Stellt die Bundesregierung eine Zunahme von Verstößen gegen Strafrecht
und Presserecht seit dem Ende des Verbotsverfahrens fest, und wenn ja,
wie drückt sich dies aus?

27. Welche Szenarien wurden von welchen Gruppierungen innerhalb der NPD
für den Fall entworfen, dass es zu einem Verbot gekommen wäre?

IV. Vernetzung rechtsextremistischer Strukturen auf internationaler Ebene

28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Intensität und Art der
Zusammenarbeit deutscher rechtsextremistischer Parteien mit ausländischen
rechtsextremistischen Parteien?

29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Intensität der
Zusammenarbeit deutscher Kameradschaften mit vergleichbaren Zusam-
menschlüssen im Ausland?

30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Aktivitäten des interna-
tionalen Blood & Honour-Netzwerks in Deutschland trotz des Verbots?

31. Welche politischen Absichten verfolgen deutsche Rechtsextremisten mit
der Zusammenarbeit mit ausländischen Organisationen, und werden diese
Absichten auch von der Basis der rechtsextremistischen Parteien geteilt?

32. Wie bewertet die Bundesregierung die internationale Vernetzung des deut-
schen Rechtsextremismus?

33. Welche thematischen Schwerpunktsetzungen sind der Bundesregierung
hinsichtlich dieser internationalen Kontakte bekannt?

34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Resonanz
grenzüberschreitender Veranstaltungen auf der Ebene einfacher Parteimit-
glieder bzw. von Anhängern von Kameradschaften?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung Zusammenschlüsse rechtsextremer Par-
teien auf der Ebene des Europäischen Parlaments?

36. Welche Konflikte gibt es grundsätzlich zwischen deutschen und auslän-
dischen Rechtsextremisten?

37. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, um grenzüber-
schreitende rechtsextremistische Aktivitäten zu beobachten und ggf. zu ver-
bieten?

38. Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um solche Aktivitäten zu
beobachten und ggf. zu verbieten sowie im Ausland begangene Straftaten zu
verfolgen oder entsprechende Strafverfolgung anderer Staaten zu unterstüt-
zen?

39. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Bedrohung

durch gewaltbereite oder terroristische rechtsextreme Netzwerke auf euro-

Drucksache 16/1009 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

päischer Ebene zum Gegenstand von Analysegruppen bei Interpol, Europol
oder Eurojust zu machen?

40. Wie schätzt die Bundesregierung die Beteiligung von Mitarbeitern des Ver-
fassungsschutzes (V-Leute) an internationalen rechtsextremistischen Netz-
werken ein, und ist diesen die Begehung szeneüblicher Straftaten im Inland
gestattet oder ist ihnen die Begehung von Taten gestattet, die nach deut-
schem Recht strafbar, nach dem jeweiligen ausländischen Recht aber nicht
strafbar sind?

41. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über dieses Themen-
feld auszuweiten, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unter-
nehmen?

B. Rechtsextreme Szene

V. Entwicklung von Kameradschaften und ihrer Verbindung zu Parteistrukturen

42. Wie viele rechtsextremistische Organisationen (Kameradschaften, so ge-
nannte Freie Nationalisten oder Autonome Nationalisten) mit wie vielen
Anhängern gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung, und wie
haben sich die Zahlen von Mitgliedern und Umfeld seit 2000 entwickelt?

43. In welchen Regionen haben diese Kameradschaften Schwerpunkte?

44. Wie stellt sich die Verteilung zwischen städtischen und ländlichen Gebieten
dar?

45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Alters-, Geschlechts-
und Sozialstruktur der Anhänger von Kameradschaften?

46. Wie sind die einzelnen Kameradschaften miteinander vernetzt, und welche
Formen überregionaler oder nationaler Koordinierung gibt es?

47. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Einstel-
lungen der Kameradschaften?

48. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das von den Kamerad-
schaften unterhaltene Freizeitangebot für Jugendliche?

49. Betreiben die Kameradschaften auch Angebote über den engen Kreis ihrer
Anhänger hinaus, und wenn ja, welche, mit welchen inhaltlichen und re-
gionalen Schwerpunkten und mit welcher Resonanz?

50. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss, den Kameradschaften in
einzelnen Regionen auf die Gestaltung des Freizeitverhaltens von Jugend-
lichen ausüben, wie äußert sich dieser Einfluss, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung hieraus?

51. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert der Kameradschaften für
die Herstellung einer diskursiven Basis und eines kommunikativen Umfelds

a) für die Verfestigung rechtsextremistischer Einstellungen,

b) für den Ausbau lokaler oder regionaler Dominanz rechtsextremistischer
Einstellungen und Verhaltensweisen,

c) für Entscheidungen von Wählerinnen und Wählern?

d) Und inwiefern gelingt es den Kameradschaften, Außenstehende zu poli-
tisieren und ihre rechtsradikalen Überzeugungen zu vermitteln?

52. In welchem Ausmaß werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch
die Kameradschaften Jugendliche in die rechtsradikale Szene rekrutiert?

53. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, rechtlich gegen Kame-

radschaftsstrukturen vorzugehen?

a) Welche Erfolgschancen erwartet sie von Verboten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1009

b) Welche Verbote wurden in den vergangenen fünf Jahren erlassen, und wie
bewertet die Bundesregierung den Erfolg der bisher ergangenen Verbote?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Reorganisierung
von Angehörigen verbotener Kameradschaften in anderen Organisatio-
nen und Parteien?

d) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

54. Wie hat sich das Verhältnis zwischen rechtsextremistischen Parteien und
Kameradschaften in der Vergangenheit entwickelt, und welche Veränderun-
gen stellt die Bundesregierung dabei fest?

55. Wie schätzen die Kameradschaften selbst ihre politische Funktion ein, und
wie definieren sie ihr Verhältnis zu rechtsextremistischen Parteien?

56. Wie schätzen rechtsextremistische Parteien die Rolle und den Einfluss von
Kameradschaften ein?

57. Welche Konsense und Dissense sind dabei festzustellen?

58. Welche Bedeutung kommt Kameradschaften in der strategischen Planung
der NPD zu, insbesondere im Rahmen der von der NPD propagierten
„Volksfront von rechts“?

a) Welche Position nehmen die Kameradschaften zu diesem Konzept ein?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Aktivitäten der NPD,
dieses Konzept umzusetzen?

59. Welche Position nehmen die anderen rechtsextremistischen Parteien gegen-
über dem Konzept der „Volksfront von rechts“ ein, auch die so genannten
Splitterparteien?

60. Welche parteiinternen Auseinandersetzungen sind der Bundesregierung
darüber jeweils bekannt und wie schätzt sie diese ein?

61. Mit welchen Kameradschaften arbeiten rechtsextremistische Parteien be-
sonders intensiv zusammen, bei welchen Gelegenheiten und auf welchen
Politikfeldern?

62. Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen rechtsextremistischen Par-
teien und Kameradschaften gibt es insbesondere anlässlich

a) der Organisation und Durchführung von Demonstrationen,

b) der Betreuung von Straftätern?

63. Welche Formen der finanziellen Kooperation bzw. Unterstützung existieren
zwischen NPD, DVU und REP einerseits sowie Kameradschaften anderer-
seits?

64. Welche Erkenntnisse hinsichtlich personeller Überschneidungen zwischen
Kameradschaften und Parteien hat die Bundesregierung

a) auf der Ebene einfacher Mitglieder,

b) auf Funktionärsebene?

65. Gehören Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (V-Leute) Kameradschaften
an, und wenn ja, welche Vorgaben haben diese V-Leute in Bezug auf die Be-
teiligung an szeneüblichen Straftaten?

Falls solche Vorgaben existieren – wie schätzt die Bundesregierung den
realen Umgang der V-Leute damit ein?

66. Wodurch beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über diesen

Themenbereich auszuweiten, und wenn ja, was will sie konkret unterneh-
men?

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VI. Hegemoniebestrebungen des organisierten Rechtsextremismus

67. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, inwieweit
sich in Teilen der Bundesrepublik, vor allem im ländlichen Raum, Zonen
etabliert haben, in denen rechts bis rechtsextremistisch orientierte Jugend-
liche durch ggf. gezieltes gewalttätiges Vorgehen eine so weitgehende
Dominanz im öffentlichen Raum ausüben, dass z. B. Migrantinnen und
Migranten, Punks und als „Zecken“ bezeichnete linke oder alternative
Jugendliche diese Gebiete meiden, und welche Maßnahmen plant die Bun-
desregierung hierzu gegebenenfalls?

68. In welchen Regionen lässt sich bei Jugendlichen eine Dominanz von Be-
kleidungsnormen und anderen kulturellen Codes beobachten, die ihren Ur-
sprung in der rechten Szene haben, inwiefern wird diese Dominanz mittels
körperlicher Gewalt durchgesetzt, und welche Maßnahmen werden seitens
der Bundesregierung ergriffen, um alternativen Jugendlichen Schutzräume
vor dem hiervon ausgehenden Anpassungsdruck zu bieten?

69. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bemühungen rechts-
extremistischer Gruppen oder Einzelpersonen, durch Kauf von Häusern und
Grundstücken das Konzept der „national befreiten Zonen“ umzusetzen, und
wie sehen diese Bemühungen aus?

70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über die Be-
mühungen rechtsextremistischer Gruppen oder Einzelpersonen, für Propa-
gandazwecke eigene Unternehmen aufzubauen (Druckereien, Musikver-
lage, Buchläden, Werbeagenturen, Kleidervertrieb etc.), die gleichzeitig
auch für reguläre unternehmerische Betätigung genutzt werden und sich so
selbst tragen sollen?

71. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Seiten des
organisierten Rechtsextremismus, gezielt über unpolitische Arbeit mit Ju-
gendlichen, etwa Angebote im Bereich Sport, sich innerhalb des Konzepts
der „national befreiten Zonen“ als soziale Ordnungsmacht zu etablieren, und
wie erfolgreich ist der organisierte Rechtsextremismus mit diesen Versuchen?

72. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Seiten des
organisierten Rechtsextremismus, gezielt Nachbarschaftshilfe (Betreuung
von Kindern und alten Menschen, Jugendarbeit etc.) zu organisieren und
sich so jenseits gewaltförmiger Konfrontation als hegemoniale Kraft zu
etablieren?

73. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vereinsgründungen der
rechtsextremistischen Szene, z. B. zur Denkmals- und Brauchtumspflege
oder zum Kinderschutz, um sich so als unpolitische Interessenvertretung der
Bevölkerung darzustellen?

74. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Seiten
des organisierten Rechtsextremismus, sich in einzelnen Gemeinden, Land-
strichen oder Regionen durch regelmäßiges Auftreten oder gar Patrouillie-
ren der Bevölkerung als Ordnungsmacht anzubieten oder sich zu diesem
Zwecke gezielt in Bürgerwehren u. Ä. zu engagieren?

75. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zusammenfassend von den
Erfolgen von Rechtsextremisten in Gebieten, in denen sie – orientiert am
Leitbild der „national befreiten Zonen“ – einen von ihnen beherrschten
Raum schaffen wollen?

76. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung initiiert und unter-
stützt, um in diesen Regionen demokratische Jugendliche zu unterstützen
und insbesondere Lehrer und Eltern zu beraten und in der Erziehung zu

Demokratie und Toleranz zu unterstützen, und welche weiteren Maßnah-
men sind beabsichtigt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/1009

VII. Überregionale rechtsextremistische Demonstrationen und Aufmärsche

77. Welche allgemeinen Entwicklungstendenzen stellt die Bundesregierung
hinsichtlich überregionaler rechtsextremistischer Demonstrationen in Be-
zug

a) auf ihre Häufigkeit,

b) auf die Teilnehmerzahlen,

c) auf die politischen Losungen und Forderungen, die dabei vertreten wer-
den, fest?

78. Wie entwickeln sich die unterschiedlichen Rollen rechtsextremistischer
Parteien und Kameradschaften bei der Durchführung solcher Demonstra-
tionen in Bezug auf die

a) Zahl der Anmeldungen,

b) Mobilisierungsfähigkeit,

c) politischen Losungen und Forderungen?

79. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Logistik bei der Durch-
führung überregionaler rechtsextremistischer Demonstrationen?

a) Auf welchen Kommunikationswegen erfolgt die Mobilisierung der Teil-
nehmer?

b) Wie werden kurzfristige Änderungen der Versammlungen (Uhrzeit, Ort,
Fahrtroute) kommuniziert?

80. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung
der Teilnehmer an rechtsextremistischen Versammlungen hinsichtlich

a) der Altersstruktur,

b) des Anteils von Männern und Frauen,

c) des Bildungsniveaus,

d) der sozialen Struktur,

e) der regionalen Herkunft,

f) des Anteils von Parteimitgliedern und Parteilosen,

g) des Anteils in Kameradschaften oder anderen rechtsextremistischen
Gruppierungen Organisierter?

81. Wie gestaltet sich im Vorfeld überregionaler rechtsextremistischer Versamm-
lungen die Zusammenarbeit zwischen lokalen und überregionalen rechts-
extremistischen Zusammenschlüssen bzw. Instanzen, und welche Konflikte
treten dabei zutage?

82. Welche Busunternehmen stellen Fahrzeuge zum Transport der Demonstra-
tionsteilnehmer zur Verfügung, und sind die Busunternehmer in jedem Fall
über den Zweck der Fahrten informiert?

83. Müssen Busunternehmer mit Schadenersatzansprüchen rechnen, wenn sie
den Mietvertrag mit Rechtsextremisten kurzfristig stornieren, und wenn ja,
beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zu ergreifen, um solche Scha-
denersatzansprüche auszuschließen?

84. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung hinsichtlich von Verboten von
rechtsextremistischen Versammlungen?

a) Welche Argumentationslinien werden in den Verbotsverfügungen über-

wiegend vertreten, und wie beurteilen die Gerichte diese Verbote?

Drucksache 16/1009 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Inwiefern versuchen die Anmelder rechtsextremistischer Versammlun-
gen, die Rechtsprechung der Gerichte durch „angepasste“ bzw. „ent-
schärfte“ oder sonst verschleiernde Anmeldungen zu unterlaufen, und
welche Konsequenzen ziehen die Polizeibehörden hieraus?

c) Welche Auswirkungen des im Jahr 2005 zum Schutz von Mahnmalen
verschärften Versammlungsrechts stellt die Bundesregierung fest, und
wie viele rechtsextremistische Versammlungen wurden mit diesen erwei-
terten Möglichkeiten bereits erfolgreich verboten?

d) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

e) Beabsichtigt die Bundesregierung weitere Verschärfungen des Ver-
sammlungsrechts?

85. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über diese Themenbe-
reiche zu erweitern, um bessere Ansatzpunkte für die politische Bekämp-
fung des Rechtsextremismus zu gewinnen; wenn ja, was will die Bundes-
regierung konkret unternehmen?

86. Ist es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes (V-Leuten) gestattet, sich an
rechtsextremistischen Versammlungen zu beteiligen, und wenn ja, ist ihnen
dabei die Begehung szeneüblicher Straftaten, insbesondere von Propaganda-
delikten, gestattet?

VIII. Frauen in rechtsextremistischen Zusammenhängen

87. Wie hoch ist der Frauenanteil

a) in rechtsextremistischen Parteien,

b) in Kameradschaften?

88. Existieren eigene Frauen-Kameradschaften, und wenn ja, welche, mit wie
vielen Mitgliedern und in welchen Regionen?

89. Existieren Frauengruppen innerhalb von Kameradschaften und rechtsextre-
mistischen Parteien, und wenn ja, in welchen?

90. Kommt Frauen bzw. Frauengruppen eine besondere Funktion innerhalb der
Kameradschaften zu, und wenn ja, welche?

a) Welche Tätigkeiten werden von diesen unternommen und welche Ange-
bote gemacht?

b) Kommt ihnen eine besondere Funktion für die „Außenwerbung“ zu, und
wenn ja welche?

c) Welche Resonanz finden solche Frauengruppen bei nicht rechtsextremis-
tischen Frauen bzw. Frauengruppen?

91. Existieren spezielle rechtsextremistische Frauenzeitschriften, und wenn ja,
welche, mit welcher Auflage und mit welchem Erscheinungsrhythmus?

92. Existieren speziell an Frauen gerichtete Internetplattformen, und wenn ja,
welche und mit welchen Zugriffszahlen?

93. Welches Frauenbild ist unter rechtsextremistischen Männern, welches unter
Frauen dominierend, und wie werden etwaige Konflikte zwischen diesen
Frauenbildern ausgetragen?

94. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über frauenfeindliche Straf-
taten, denen Frauen innerhalb von rechtsextremistischen Zusammenhängen
ausgesetzt sind, hinsichtlich Häufigkeit und Art der Straftaten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/1009

95. Wie schätzt die Bundesregierung das Gewaltpotenzial unter Frauen mit
rechtsextremistischen Einstellungen ein, und welche signifikanten Ent-
wicklungen gab es hier in den letzten fünf Jahren?

96. Worin sieht die Bundesregierung die Ursache für das verstärkte Auftreten
von Frauen in der rechtsextremistischen Szene?

97. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse in diesem Bereich
auszuweiten, und wenn ja, was will die Bundesregierung konkret unter-
nehmen?

98. Ist die Mitwirkung in rechtsextremistischen Frauengruppen eine Aufgabe,
für die Mitarbeiterinnen des Verfassungsschutzes bzw. V-Leute prinzipiell
in Betracht kommen, und wenn ja, ist diesen das Begehen szenetypischer
Straftaten gestattet?

IX. Rechtsextremistische Musik

99. Wie viele rechtsextremistische Musikgruppen und Einzelsänger sind nach
den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in Deutschland aktiv, und
wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

100. In welchen Regionen finden die meisten rechtsextremistischen Konzerte
statt, und wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die Konzentra-
tion auf bestimmte Regionen absichtlich gefördert, bzw. ergibt sie sich zu-
fällig?

101. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von Mit-
gliedern rechtsextremistischer Parteien und Kameradschaften am Publi-
kum rechtsextremistischer Konzerte im Vergleich zu unorganisierten bzw.
unpolitischen Jugendlichen?

102. Wie bewertet die Bundesregierung die Anziehungskraft rechtsextremisti-
scher Musikgruppen bzw. Konzerte auf nicht rechtsextremistisch einge-
stellte Jugendliche und junge Erwachsene?

103. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Alters-, Ge-
schlechts- und soziale Struktur der Hörerschaft bei rechtsextremistischen
Konzerten und Bands?

104. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Veranstalter rechts-
extremistischer Konzerte?

105. Wie schätzt sie dabei die Rolle von Parteien, Parteigremien, einzelnen Par-
teikadern und Kameradschaften ein?

106. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kommunikations-
wege, auf denen für rechtsextremistische Konzerte geworben wird?

107. Wird heute mit mehr Offenheit für derartige Konzerte geworben als in der
Vergangenheit, und welche Medien werden dabei bevorzugt?

108. Welche Musikstile werden von rechtsextremistischen Musikgruppen be-
dient, und stellt die Bundesregierung Veränderungen hinsichtlich der ver-
wendeten Musikstile fest?

109. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextremistische
Einflüsse in den nachfolgend genannten Musikstilen beziehungsweise über
Querverbindungen zwischen diesen Musikstilen und dem rechtsextremis-
tischen Spektrum, und wie schätzt sie die Bedeutung dieser Einflüsse und
Querverbindungen ein

a) „hate-core“,
b) Black-Metal,

Drucksache 16/1009 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) Dark-Wave,

d) Neofolk,

e) Industrial,

f) Punk,

g) Hip-Hop,

h) Liedermacher,

i) „Volksmusik“,

j) Soldaten-/Militärmusik?

110. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextremistische
Einflüsse in weiteren Musikstilen beziehungsweise Querverbindungen
zwischen weiteren Musikstilen zum rechtsextremistischen Spektrum?

111. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß, in dem
gemeinsame Musikvorlieben von Rechtsextremisten und nicht rechts-
extremistischen Jugendlichen zu einer Annäherung Letzterer an die Nazi-
Szene führt?

112. Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Übernahme bestimmter
Musikstile durch Rechtsextremisten als Ausdruck einer Strategie der
Rechtsextremisten gewertet werden, Jugendliche an ihre Szene heranzu-
führen?

113. Wenn ja, welche Musikstile werden dabei vorrangig verwendet, und
welche Ergebnisse hat diese Strategie?

114. Welche Bedeutung kommt dabei Musikstilen wie Punk und Hip-Hop zu?

115. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Herausbildung
eines subkulturellen Zusammenhangs („Underground-Szene“) aus rechts-
radikalen Gruppen sowie satanistischen und heidnischen Gruppierungen?

116. Welche Bedeutung hat Musik als Medium für die rechtsextremistische
Szene?

117. Welche Bedeutung kommt der Durchführung rechtsextremistischer Kon-
zerte für den organisatorischen Zusammenhalt der rechtsextremistischen
Szene zu?

118. Welche Straftaten werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei
der Durchführung rechtsextremistischer Konzerte und von rechtsextremis-
tischen Musikgruppen begangen?

119. Welche Entwicklungstendenzen hinsichtlich der Häufigkeit von Straftaten
und deren Charakter sind festzustellen?

120. Welche Entwicklungen stellt die Bundesregierung hinsichtlich der Texte
fest, die von rechtsextremistischen Bands verwendet werden?

121. Stellt die Bundesregierung Wirkungen von Indizierungen und Verboten
fest, insbesondere das Bemühen, durch die Verwendung von Codes einer
strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen?

122. Stellen rechtsextremistische Bands nach Ansicht der Bundesregierung kri-
minelle Vereinigungen im Sinne des § 129 StGB dar, insoweit sie in ihren
Texten strafbare Inhalte äußern, und stellt die Veranstaltung von Konzer-
ten mit solchen Bands und die Werbung für diese Konzerte eine Unterstüt-
zungsleistung im Sinne des § 129 dar?

123. Wenn ja, gilt das auch für die Besucher dieser Konzerte, insbesondere

wenn sie durch Eintrittsgeld eine Form der Unterstützung leisten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/1009

124. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung schon entsprechende Straf-
verfahren eingeleitet, und wenn ja, kam es dabei zu Verurteilungen?

125. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bisher durchgeführter Indi-
zierungen rechtsextremistischer CDs?

126. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung alter-
nativer Vertriebsstrukturen, ggf. auch über den Vertrieb über Adressen im
Ausland?

127. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Austausch rechts-
radikaler Musik über Musiktauschbörsen im Internet?

128. Welche rechtlichen Möglichkeiten existieren, um einen solchen Austausch
zu sanktionieren bzw. zu verhindern, inwiefern werden diese Möglichkei-
ten genutzt, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung
hier?

129. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß, in dem
nicht indizierte Musik, die vor allem Rechtsextremisten anspricht, von
„normalen“, sprich nicht rechtsextremistischen Unternehmen vertrieben
wird, und um welche Unternehmen handelt es sich dabei?

130. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um der
rechtsextremistischen Einwirkung im Musikbereich entgegenzutreten, wie
bewertet sie deren Erfolg, welche Maßnahmen beabsichtigt sie, künftig zu
ergreifen, und gehört zu diesen Maßnahmen auch die Förderung anti-
faschistischer Musikveranstaltungen?

131. Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
ihre Erkenntnisse in diesem Bereich auszuweiten?

132. Beteiligen sich Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (V-Leute) an rechts-
extremistischen Bands, und wenn ja, ist ihnen das Begehen szeneüblicher
Straftaten, insbesondere das Singen von Liedzeilen mit volksverhetzenden
Inhalten gestattet?

X. Dresscodes in der rechtsextremistischen Szene

133. Wie fasst die Bundesregierung die mittlerweile im rechtsextremistischen
Bereich gängigen Dresscodes zusammen?

134. Welche „Kleiderordnungen“ werden von der rechtsradikalen Szene zu
welchen Anlässen genutzt, und wie verbindlich sind diese?

135. Welche Modelabels werden im rechtsextremistischen Bereich derzeit be-
sonders geschätzt?

136. Welche dieser Labels sind auch im „normalen“ Handel erhältlich, um
welche Unternehmen handelt es sich dabei?

137. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Ausmaßes,
in dem sich Käufer der genannten Labels mit rechtsextremistischen Inhal-
ten identifizieren?

138. In welchem Maß fühlen sich auch nicht rechtsextremistisch orientierte
Kunden von diesen Marken angesprochen?

139. Inwieweit erfolgt eine rechtsextremistisch orientierte Politisierung insbe-
sondere von Jugendlichen durch die Verbreitung dieser Marken oder ande-
rer Bestandteile gängiger rechtsextremistischer Dresscodes?

140. Erfolgt insbesondere eine Annäherung zwischen Hooligan- und Neonazi-
Szene?

Drucksache 16/1009 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

141. Inwieweit bewirkt die Entwicklung in diesem Bereich, dass eine eindeuti-
ge Bestimmung der ideologischen Orientierung nicht mehr über die Klei-
dung möglich ist, und inwieweit ist damit eine Enthomogenisierung der
rechtsextremistischen Szene verbunden?

142. Wie schätzt die Bundesregierung die unterschiedliche Bedeutung ein, die
rechtsextremistische Läden und der Versandhandel für die Verbreitung
dieser Labels haben?

143. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Patentinhaber
rechtsextremistischer Labels?

144. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen zum Entzug der Patentrechte
sowie zum Verbot der Labels?

145. Welche Bedeutung kommt dem rechtsextremistischen Dresscode für den
organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt der rechtsextremis-
tischen Szene zu?

146. Wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung vormals „linker“
Codes durch Rechtsextremisten wie beispielsweise des so genannten Pa-
lästinensertuchs oder schwarzer Fahnen?

147. Welche Absichten sind damit verbunden, welche Reaktionen ruft diese
Entwicklung innerhalb der rechtsextremistischen Szene hervor?

148. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse in diesem Bereich
auszuweiten, und wenn ja, was will sie konkret unternehmen?

XI. Infrastrukturen der subkulturell rechtsextremistischen Szene

149. Wie viele Bekleidungsgeschäfte, Musikgeschäfte, Kneipen und Clubs die-
nen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit als Anlaufstellen für
Rechtsextremisten, wo befinden sich diese und wie hat sich die Zahl dieser
Anlaufstellen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

150. Werden innerhalb dieser Einrichtungen Straftaten durchgeführt, und wenn
ja, welche?

151. Werden innerhalb dieser Einrichtungen Straftaten, die außerhalb der Ein-
richtungen stattfinden, vorbereitet, und um welche Straftaten handelt es
sich dabei vor allem?

152. Erhalten diese Einrichtungen finanzielle Zuwendungen durch rechtsextre-
mistische Parteien, wenn ja, durch wen und wie viel?

153. Erhalten Anlaufstellen von Rechtsextremisten Fördergelder?

154. Wenn ja, für welche Zwecke?

155. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung

a) über die Zusammensetzung der Kundschaft dieser Einrichtungen hin-
sichtlich Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur,

b) über die Mieter, Pächter, Betreiber und Mitarbeiter dieser Einrichtun-
gen hinsichtlich ihrer Identität, ihrer Vorstrafen, ihrer Alters- und Ge-
schlechtsstruktur,

c) über die Vermieter und deren Motivation, die Einrichtungen zu dulden?

156. In welchem Verhältnis stehen Betreiber, Vermieter, Mieter und Mitarbeiter
dieser Einrichtungen zu rechtsextremistischen Parteien?

157. Wie hoch ist der finanzielle Umsatz dieser Läden und Versände?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/1009

158. Welche personellen Überschneidungen zwischen diesen Einrichtungen
und rechtsextremistischen Parteien sind der Bundesregierung bekannt?

159. Inwiefern sind diese Einrichtungen auch Anlaufpunkte anderer Milieus,
insbesondere des Hooligan- und des „Rocker“-Milieus?

160. In welcher Intensität gehen von diesen Einrichtungen Belästigungen und
Bedrohungen von Anwohnern und Nachbarn aus?

161. Welche Bedeutung haben diese Einrichtungen für den organisatorischen
Zusammenhalt der rechtsextremistischen Szene und für die Rekrutierung
neuer Anhänger?

162. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihre Er-
kenntnisse in diesem Bereich ausweiten?

163. Ist das Betreiben rechtsextremistischer Kneipen und Läden eine Aufgabe,
für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes bzw. V-Leute prinzipiell in
Betracht kommen, und wenn ja, ist diesen das Begehen szenetypischer
Straftaten, insbesondere der Vertrieb von indizierter Musik und von Auf-
klebern und Bekleidungsstücken mit verbotenen Propagandasymbolen,
gestattet?

C. Medien der extremen Rechten

XII. Einfluss, Entwicklung und Bedeutung rechtsextremistischer Publikationen

164. Welche einschlägig als rechtsextremistisch zu bezeichnenden Publikatio-
nen sind der Bundesregierung bekannt, und wie hat sich ihre Zahl in den
vergangenen Jahren entwickelt?

165. Welche Themen wurden in diesen Publikationen schwerpunktmäßig be-
arbeitet?

166. Wurden diese Schwerpunktthemen selbständig gesetzt, oder wurden haupt-
sächlich Themen bearbeitet, die in der allgemeinen Öffentlichkeit eine
Rolle spielten?

167. Wie hat sich der Ansatz der „Neuen Rechten“ weiterentwickelt, mit Perio-
dika wie der „Jungen Freiheit“ oder den Publikationen des „Instituts für
Staatspolitik“ und im Verlag „Edition Antaios“ gezielt auch das rechts-
konservative Spektrum anzusprechen?

168. Aus welchen politischen oder sonstigen Zusammenhängen kommen zum
Großteil Interviewpartner, Gastkommentatoren etc. in Zeitschriften wie
der „Jungen Freiheit“, „Nation und Europa“, „Criticon“ u. Ä.?

169. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein die Entwicklung der Perio-
dika der „Neuen Rechten“ wie „Junge Freiheit“, „Nation und Europa“,
„Criticon“ etc. und Publikationen aus dem „Institut für Staatspolitik“, dem
Verlag „Edition Antaios“ etc., insbesondere die Zahl der Leser und Lese-
rinnen und den Einfluss auf Debatten innerhalb der extremistischen Rech-
ten?

170. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss dieser Periodika und an-
derer Publikationen gleicher Herkunft auf die konservative Rechte, insbe-
sondere die jüngeren Generationen?

XIII. Rechtsextremismus im Internet

171. Wie hat sich die Zahl rechtsextremistischer Homepages und Webforen seit
2000 entwickelt, die sich auf Servern deutscher und ausländischer Provi-

der befanden bzw. befinden? (Bitte getrennt aufführen.)

Drucksache 16/1009 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

172. Welche Behörden sind für die Verfolgung von Straftaten rechtsextremis-
tischer Täter im Internet – Propagandadelikte, Verabredung zu Straftaten
etc. – zuständig, und wie viele Ermittlungsverfahren wurden von ihnen seit
2000 eingeleitet, wegen welcher Straftaten und mit welchen Ergebnissen?

173. Wie viele Homepages und Webforen wurden in dieser Zeit aus dem Netz
genommen

a) durch das Eingreifen der Justiz- bzw. Strafverfolgungsbehörden in
Deutschland,

b) durch das Eingreifen der Justiz- bzw. Strafverfolgungsbehörden ande-
rer Staaten, die hiermit auf ein Ersuchen der Bundesrepublik reagiert
haben?

174. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Ermittlungs- und Sicherheitsbe-
hörden sowie die zuständigen Gerichte adäquat ausgestattet und ausgebil-
det, um systematisch und flächendeckend gegen rechts motivierte Inter-
netkriminalität vorgehen zu können, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um diese Arbeit zu verbessern?

175. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Ausmaß Rechts-
extremisten auf Spam-Mails und andere schädliche Computerprogramme
zurückgreifen, um eigene Inhalte zu verbreiten oder als „politische Geg-
ner“ bezeichnete Institutionen und Gruppen zu schädigen?

176. Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung Webforen, Blogs
und „schwarze Bretter“ bei der Kommunikation von Rechtsextremisten

a) bei der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts auch auf Sei-
ten, die nicht von Rechtsextremisten betrieben werden,

b) bei der Rekrutierung von Anhängern und Anhängerinnen,

c) beim Austausch innerhalb der rechtsextremistischen Szene zu inhalt-
lichen und organisationstechnischen Fragen,

d) bei der Förderung des Zusammenhalts innerhalb der „Szene“, etwa
durch heroisierende Darstellung von Demonstrationen, gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit Beamten der Sicherheitsbehörden, Gewalt
gegen Personen oder die Selbstdarstellung als „Opfer“ des Staates oder
der „Linken“,

e) bei der Vorbereitung von Straftaten, durch Verabredung zu strafbaren
Handlungen, durch Darstellung „gelungener“ Aktionen und durch Be-
reitstellung von Wissen etwa über die Möglichkeiten der Beschaffung
oder Herstellung von Waffen und Kampfmitteln?

177. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2000 auf internationaler
Ebene unternommen, um auf die Bekämpfung rechtsextremistischer In-
halte im Internet hinzuwirken?

a) Welche Vereinbarungen wurden hierzu im Rahmen multilateraler Zu-
sammenschlüsse eingebracht, unterstützt oder konnten zum Abschluss
gebracht werden?

b) Welche Vereinbarungen wurden hierzu auf bilateraler Ebene getroffen?

c) Welche Vereinbarungen konnten hierzu mit Internet-Providern oder
sonstigen Internet-Dienstleistern – Buchversände etc. – getroffen wer-
den?

d) Mit welchen international tätigen Organisationen, die sich den Kampf
gegen Rassismus, Antisemitismus und für Demokratie und Toleranz zur

Aufgabe gemacht haben, arbeiten die Bundesregierung oder zuständige
Behörden zusammen, und wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/1009

D. Schnittstellen der extremen Rechten

XIV. Rechtsextremistische „Denkfabriken“ und Intellektualisierungsabsichten

178. Welche Entwicklungen sind in der rechtsextremistischen Szene dahin ge-
hend zu beobachten, Funktionäre, Mandatsträger und Meinungsführer
bzw. Multiplikatoren gezielt zu schulen und für eine Verfestigung rechts-
extremistischer Vorstellungen von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zu
sorgen?

a) Welche Bildungseinrichtungen – Vereine, Bildungswerke, Tagungs-
häuser, parteinahe Stiftungen – bestehen zu diesem Zweck, und wie
viele wurden in den letzten Jahren neu gegründet oder haben ihre Akti-
vitäten signifikant verstärkt?

b) Welche dieser Einrichtungen sind als gemeinnützig anerkannt?

c) Welche Personen treten hier regelmäßig als „Fortbilder“ in Erschei-
nung?

179. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Bemühungen von
Rechtsextremisten bzw. ihnen nahe stehenden Personen und Zusammen-
hängen, „Denkschulen“ zu errichten, in denen gezielt rechtsextremistische
Ideologien weiterentwickelt und mit einer gewissen Intellektualität verse-
hen werden sollen, und wie erfolgreich sind diese Bemühungen nach Ein-
schätzung der Bundesregierung?

180. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung des Hegemoniean-
spruchs der „Neuen Rechten“ innerhalb der rechtsextremen Szene?

181. Inwieweit beteiligen sich Parteien aus dem rechtsextremistischen Spek-
trum an solchen Bemühungen, und inwieweit stellen sie hierfür eigene
Mittel zur Verfügung?

182. Wie schätzt die Bundesregierung die Bemühungen des rechtsextremis-
tischen Spektrums ein, über diese Bildungseinrichtungen und „Denkfabri-
ken“ auf den rechten Rand des demokratischen Spektrums einzuwirken
und in die eigenen Debatten einzubeziehen?

183. Wie setzt sich das Publikum dieser Einrichtungen zusammen, insbesonde-
re was das Verhältnis von Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien zu
Nichtmitgliedern und Mitgliedern demokratischer Parteien betrifft, und
wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss auf die genannten Gruppen
ein?

184. Inwieweit versuchen Rechtsextreme im Rahmen ihrer Intellektualisie-
rungsabsichten und des Aufbaus jener „Denkfabriken“, gezielt Einfluss
auf akademische und nationalkonservative Kreise, insbesondere Bur-
schenschaften und „Alte Herren“ zu nehmen, und wie schätzt die Bundes-
regierung den Erfolg dieser Versuche ein?

185. Inwieweit versuchen umgekehrt Personen aus dem Milieu der studen-
tischen Korporationen und der „Alten Herren“ und aus nationalkonserva-
tiven Kreisen, über die Mitarbeit in den genannten Bildungseinrichtungen
oder das Halten von Vorträgen und Seminaren bei diesen Einrichtungen
inhaltlich-programmatisch auf die extreme Rechte einzuwirken?

186. Welche Auftritte bekannter Rechtsextremisten auf Korporationshäusern
sind der Bundesregierung seit 2000 bekannt? (Bitte einzelne Korporatio-
nen nennen.)

187. Wie setzen sich Mitarbeiter, Referenten und Entscheidungsträger dieser
Einrichtungen nach parteipolitischer, beruflicher und organisatorischer

Herkunft zusammen?

Drucksache 16/1009 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

188. Inwieweit bemühen sich Rechtsextreme, mit Hilfe dieser Einrichtungen
auf das gesamte Spektrum okkultistischer, esoterischer und anthroposo-
phischer Strömungen Einfluss zu nehmen bzw. diese Strömungen in ihre
Ideologie zu integrieren?

XV. Revanchismus

189. Welche Rolle spielt der Revanchismus im Sinn der Forderung nach Wie-
derherstellung der Grenzen des Deutschen Reichs bzw. nach Revision der
Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt 1937 in der politischen Tätigkeit
rechtsextremistischer Gruppierungen derzeit, und wie hat sich diese Rolle
seit 1989 entwickelt?

190. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der so
genannten Vertriebenenverbände und Landsmannschaften zu rechtsextre-
mistischen Gruppierungen und Einzelpersonen?

a) Wie ist die allgemeine Einschätzung der Bundesregierung zum Einfluss
rechtsextremistischen Gedankenguts auf die genannte Personengruppe
und ihre Organisationen?

b) Wertet die Bundesregierung Aussagen, die die Rechtmäßigkeit der heu-
tigen deutschen Außengrenzen in Frage stellen und ihre Revision for-
dern, als rechtsextremistisch, und wenn nein, warum nicht?

c) Wertet die Bundesregierung Forderungen nach „Rückgabe“ enteigne-
ten oder zurückgelassenen Eigentums der Umgesiedelten („Vertriebe-
nen“) als rechtsextremistisch bzw. revanchistisch, insbesondere wenn
die Erfüllung dieser Forderung als „Wiedergutmachung für erlittenes
Unrecht“ bezeichnet wird, und wenn nein, warum nicht?

d) Wertet die Bundesregierung Aussagen, mit denen die von der Bundes-
republik Deutschland in den „2 + 4-Verträgen“ als völkerrechtlich bin-
dend anerkannten „Potsdamer Verträge“ als „völkerrechtswidrig“ be-
zeichnet werden, als rechtsextremistisch, und wenn nein, warum nicht?

e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft
ehemaliger Funktionsträger von Staat, Partei und Parteiorganisationen
in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Gremien der so ge-
nannten Vertriebenenverbände und Landsmannschaften?

f) Bei welchen der genannten Gruppen – Vertriebenenverbände, Lands-
mannschaften – hatten oder haben Mitglieder rechtsextremistischer
Parteien Ämter und Funktionen inne oder sind als Referenten und
Autoren in Erscheinung getreten?

g) Welche Organisationen, Untergliederungen und Zeitungen der Vertrie-
benenverbände stuft die Bundesregierung als rechtsextremistisch ein?

h) Bei welchen Organisationen, Untergliederungen und Zeitungen der
Vertriebenenverbände wurden in den vergangenen zehn Jahren Hinwei-
sen nachgegangen, ob es Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische
Ausrichtung gibt, und zu welchen Ergebnissen führten diese Nachfor-
schungen?

191. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tätig-
keit der „Preußischen Treuhand“ und die mit ihr in Zusammenhang ste-
henden Aktivitäten der Schlesischen Landsmannschaft, der Pommerschen
Landsmannschaft und der Landsmannschaft Ostpreußen und ihre Forde-
rung nach Rückgabe oder Entschädigung enteigneten Besitzes?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/1009

192. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit rechts-
extremistischer Gruppierungen aus Deutschland in Mittel-, Ost- und Süd-
osteuropa?

a) Um welche Gruppierungen handelt es sich dabei?

b) Welche Gruppen gibt es, die unter dem Rubrum der „Kulturarbeit“ dort
„Volksgruppenpolitik“ in der Tradition rechtsextremistisch-völkischer
Gruppierungen aus der Zeit der Weimarer Republik betreiben?

c) Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung diese Ar-
beit von derjenigen der so genannten Vertriebenen bzw. deren lands-
mannschaftlicher Vereinigungen, die für die Kulturarbeit in diesen
Regionen öffentliche Fördermittel erhalten?

d) Welche Gruppen gibt es, die dort sonstige „Traditionspflege“ zu betrei-
ben versuchen, etwa durch das Aufrichten von Denkmälern für Mitglie-
der militärischer oder paramilitärischer Verbände, die dort während des
Zweiten Weltkriegs gewirkt und Kriegsverbrechen oder Verbrechen
gegen die Menschlichkeit begangen haben?

193. Zeigt die Tschechische Republik der Bundesregierung an, dass und welche
Gruppierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die vorgenannten Tätigkeiten ver-
folgen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls
ergriffen, um die Tschechische Republik in der Auseinandersetzung mit
diesen Gruppen zu unterstützen?

194. Zeigt die Republik Polen der Bundesregierung an, dass und welche Grup-
pierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschriebenen
Tätigkeiten verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
gegebenenfalls ergriffen, um die Republik Polen in der Auseinanderset-
zung mit diesen Gruppen zu unterstützen?

195. Zeigt die Slowakische Republik der Bundesregierung an, dass und welche
Gruppierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschrie-
benen Tätigkeiten verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundes-
regierung gegebenenfalls ergriffen, um die Slowakische Republik in der
Auseinandersetzung mit diesen Gruppen zu unterstützen?

196. Zeigt die Russische Föderation der Bundesregierung an, dass und welche
Gruppierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschriebe-
nen Tätigkeiten verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregie-
rung gegebenenfalls ergriffen, um die Russische Föderation in der Aus-
einandersetzung mit diesen Gruppen zu unterstützen?

Gilt dies außerdem für den Oblast Kaliningrad?

197. Zeigt die Republik Ungarn der Bundesregierung an, dass und welche
Gruppierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschrie-
benen Tätigkeiten verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundes-
regierung gegebenenfalls ergriffen, um die Republik Ungarn in der Aus-
einandersetzung mit diesen Gruppen zu unterstützen?

198. Zeigt Rumänien der Bundesregierung an, dass und welche Gruppierungen
auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschriebenen Tätigkeiten
verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenen-
falls ergriffen, um Rumänien in der Auseinandersetzung mit diesen Grup-
pen zu unterstützen?

199. Zeigt die Republik Bulgarien der Bundesregierung an, dass und welche
Gruppierungen auf ihrem Hoheitsgebiet die unter Frage 192 beschrie-
benen Tätigkeiten verfolgen, und welche Maßnahmen hat die Bundes-

regierung gegebenenfalls ergriffen, um die Republik Bulgarien in der Aus-
einandersetzung mit diesen Gruppen zu unterstützen?

Drucksache 16/1009 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

200. Macht die Bundesregierung ihre Beteiligung an einem „Zentrum gegen
Vertreibungen“ davon abhängig, dass der historische Kontext von Flucht
und Umsiedlung der Deutschen aus den Staaten Osteuropas angemessen
dargestellt wird, insbesondere dass die Gründe für die Umsiedlung nicht
nur im Okkupationsregime und der Art der Kriegführung der deutschen
Truppen gegen diese Länder lag, sondern auch in der in hohem Maße als
illoyal empfundenen Haltung vieler Deutscher in den Jahrzehnten zuvor
und der Unterstützung dieser Haltung durch völkische Kreise der Weima-
rer Republik und des Auswärtigen Amts, und wenn nein, warum nicht?

201. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein „Zentrum gegen Vertrei-
bungen“ generell geeignet ist, einem rechtsextremistischen, revanchis-
tischen Geschichtsbild Vorschub zu leisten, insbesondere angesichts der
Versuche von Rechtsextremisten, die Deutschen als die eigentlichen
„Opfer“ des Zweiten Weltkriegs darzustellen und damit eine auf Gefühl
und moralische Empörung setzende Rechtfertigung revanchistischer Be-
strebungen zu schaffen, und wenn nein, warum nicht?

XVI. Rechtsextremistische Bündnispolitik und Infiltrationsversuche

202. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung eine rechtsextremistische
Bündnispolitik, die sich an nicht rechtsextremistische Spektren wendet,
und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

203. Verfolgen Rechtsextremisten nach Einschätzung der Bundesregierung
eine Strategie, sich globalisierungskritischen Bewegungen und/oder Be-
wegungen gegen Sozialabbau und Kriegseinsätzen anzunähern bzw. diese
zu unterwandern, und wenn ja, wer entwickelt diese Strategien, und wie
bewertet die Bundesregierung die Resonanz, die Rechtsextremisten bei
solchen Infiltrationsversuchen erzielen?

204. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Konflikte innerhalb
der rechtsextremistischen Szene anlässlich der Beteiligung an sozialen
Protestbewegungen?

205. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine insbesondere über den ge-
meinsamen Nenner Antisemitismus begründete Annäherung deutscher
Rechtsextremisten an islamistische Kreise, und wenn ja, wie äußert sich
diese?

206. Für wie tragfähig hält die Bundesregierung entsprechende Versuche, ins-
besondere angesichts der gleichfalls zum rechtsextremistischen Weltbild
gehörenden Herrenmenschenideologie?

207. Was will die Bundesregierung konkret unternehmen, um ihre Erkenntnisse
in diesem Bereich auszuweiten?

208. Ist es Mitarbeitern des Verfassungsschutzes bzw. V-Leuten gestattet, sich
an rechtsextremistischen Unterwanderungsversuchen zu beteiligen, und
wenn ja, was ist das zugrunde liegende Erkenntnisinteresse?

XVII. Antisemitismus in der Propaganda der extremen Rechten

209. Welche Rolle spielt der Antisemitismus für die rechtsextremistische Szene?

a) Wie versuchen Rechtsextremisten, ihr antisemitisches Weltbild zu ver-
mitteln?

b) Inwiefern versuchen Rechtsextremisten, an antisemitische Muster in
der deutschen Gesellschaft anzuknüpfen?
210. Inwiefern knüpfen Rechtsextremisten dabei an antisemitische Äußerun-
gen etablierter Politikerinnen und Politiker oder etablierter Zeitungen an?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/1009

211. Welche Rolle spielt hierbei die Kritik an der Politik der israelischen Regie-
rung?

212. Welche Resonanz findet die rechtsextremistische antisemitische Propa-
ganda nach Einschätzung der Bundesregierung, und welche Konsequen-
zen zieht die Bundesregierung hieraus?

XVIII. Rechtsextremistische Einflüsse in Anthroposophie und Esoterik

213. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in esoterischen Sekten und Heils-
lehren antisemitische und rassistische Muster der Welterklärung verwen-
det werden, und wenn ja, welche Bedeutung misst sie der Beobachtung
solcher Organisationen bei?

214. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stellenwert anti-
semitischer und rassistischer Einstellungen in anthroposophischen Krei-
sen?

215. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung anti-
semitischer und rassistischer Einstellungen durch anthroposophische Ein-
richtungen und Verlage?

216. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Ausmaß antisemitische und rassistische Einstellungen in den Unterricht an
Waldorfschulen und -kindergärten einfließen?

217. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Ausmaß antisemitische und rassistische Inhalte in der an Waldorfschulen
und -kindergärten benutzten bzw. empfohlenen Literatur wiedergegeben
werden?

218. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Verbrei-
tung antisemitischer und rassistischer Inhalte an Waldorfschulen und -kin-
dergärten zu beobachten und ggf. zu unterbinden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Maßnahmen?

219. Wurden Waldorfschulen und -kindergärten seit 2000 öffentliche Gelder
gestrichen, weil antisemitische und rassistische Inhalte vermittelt worden
waren, und wenn ja, was waren die genaueren Umstände?

220. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stellenwert rassis-
tischer und antisemitischer Einstellungen in der Esoterik (einschließlich
New-Age-Bewegung)?

221. Welche esoterischen Vereinigungen sind der Bundesregierung bekannt,
die antisemitische und rassistische Einstellungen verbreiten, und über wie
viele Mitglieder verfügen diese?

222. Welche esoterischen Periodika und Internetplattformen sind der Bundes-
regierung bekannt, in denen antisemitische und rassistische Inhalte ver-
breitet werden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
deren Herausgeber bzw. Betreiber?

223. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss dieser Vereinigungen,
Zeitschriften und Internetplattformen innerhalb der Esoterik-Szene?

224. Welche esoterischen Vereinigungen erhalten öffentliche Förderungen, in
welchem Umfang und wofür?

225. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit ergrif-
fen um auszuschließen, dass solche esoterischen Vereinigungen, die anti-
semitische und rassistische Einstellungen verbreiten, gefördert werden,
und wie bewertet sie diese Maßnahmen?

Drucksache 16/1009 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

226. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen in dieser Richtung
zu ergreifen, und wenn ja, welche?

227. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stellenwert anti-
semitischer und rassistischer Einstellungen in heidnischen bzw. neuheid-
nischen Organisationen?

228. Welche (neu-)heidnischen Vereinigungen sind der Bundesregierung be-
kannt, die rassistische und antisemitische Einstellungen verbreiten, und
über wie viele Mitglieder verfügen diese?

229. Welche (neu-)heidnischen Periodika und Internetplattformen sind der
Bundesregierung bekannt, in denen antisemitische und rassistische Inhalte
verbreitet werden, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
deren Herausgeber bzw. Betreiber?

230. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss dieser Vereinigungen,
Zeitschriften und Internetplattformen innerhalb der (neu-)heidnischen
Szene?

231. Welche (neu-)heidnischen Vereinigungen erhalten öffentliche Förderun-
gen, in welchem Umfang und wofür?

232. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Querverbindungen der
vorgenannten anthroposophischen, esoterischen oder (neu-)heidnischen
Gruppierungen zur rechtsextremistischen Szene?

233. Münden diese Querverbindungen in direkte Zusammenarbeit, und wenn
ja, in welcher Form und bei welchen Anlässen?

234. Welchen Stellenwert nehmen anthroposophische, esoterische, (neu-)heid-
nische oder weitere mystizistische Positionen innerhalb der rechtsextre-
mistischen Szene ein?

235. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit ergrif-
fen, um antisemitischen und rassistischen Positionen in Anthroposophie,
Esoterik, Heidentum und Mystizistik entgegenzutreten, wie beurteilt sie
den Erfolg dieser Maßnahmen, und welche weiteren Maßnahmen sind ge-
plant?

236. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über diese Themen-
bereiche zu erweitern, um bessere Ansatzpunkte für die politische Be-
kämpfung des Rechtsextremismus zu gewinnen, und wenn ja, was will sie
konkret unternehmen?

237. Arbeiten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes (V-Leute) in esoterischen
Organisationen mit?

XIX. Rechtsextremistische Bestrebungen in der Bundeswehr

238. Ist der Bundesregierung bekannt, ob rechtsextremistische Organisationen
zum Dienst in der Bundeswehr aufrufen, und wenn ja, welche Organisati-
onen formulieren diese Aufrufe, welche Resonanz finden sie, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

239. Werden die politischen Orientierungen von Zeit- und Berufssoldaten der
Bundeswehr sowie Bewerberinnen und Bewerbern regelmäßig erforscht,
um die Einstellung oder weitere Beschäftigung von Rechtsextremisten zu
verhindern?

240. Welches Selbstbild haben die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
nach den Erkenntnissen der Bundesregierung?
a) Welche Veränderungen hat es hier seit 1990 gegeben, und wie erklärt
sich die Bundesregierung diese Veränderungen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/1009

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Anknüpfungsfähigkeit des ver-
änderten Selbstbildes an rechtsextremistisches und nationalkonservati-
ves Gedankengut?

241. Welche rechtlichen und disziplinarischen Möglichkeiten gibt es um auszu-
schließen, dass Mitglieder rechtsextremistischer Parteien und Kamerad-
schaften Funktionen in der Bundeswehr erfüllen?

242. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit ergrif-
fen, um die Beschäftigung von Rechtsextremisten in der Bundeswehr so-
wie deren Einberufung zu Reserveübungen zu verhindern, und wie bewer-
tet sie den Erfolg dieser Maßnahmen?

243. Wie viele Bundeswehrsoldaten wurden seit 2000 wegen rechtsextremisti-
scher Betätigung entlassen?

244. Wie viele verurteilte rechtsextremistische Straftäter sind oder waren in den
Jahren seit 2000 vor oder bei Begehung der Straftat als Zeit- oder Berufs-
soldaten bei der Bundeswehr beschäftigt, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung hieraus?

245. Wie viele Waffen, Munition etc. aus Bundeswehrbeständen wurden von
rechtsextremistischen Straftätern entwendet?

246. Stellt die Bundesregierung sicher, dass zum Verkauf anstehende militäri-
sche Liegenschaften nicht an Rechtsextremisten verkauft werden, und
wenn ja, mit welchen Mitteln?

247. Welche militärischen Liegenschaften wurden in den vergangenen zehn
Jahren von Rechtsextremisten gekauft oder zu kaufen versucht, und wel-
che Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die heutige Nutzung dieser
Liegenschaften?

248. Falls die Bundesregierung zu vorangegangenen Fragen keine Erkenntnisse
hat, beabsichtigt sie, in Zukunft Erhebungen hierzu anzustellen, und wenn
nein, warum nicht?

249. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Orien-
tierungen von Offiziersstudenten, insbesondere einer Affinität zu national-
konservativen Positionen und Positionen außerhalb demokratischer Prin-
zipien, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus?

250. Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft regelmäßig quantitative und
qualitative Studien zur politischen Orientierung von Offiziersstudenten in
Auftrag zu geben und diese zu veröffentlichen, und wenn nein, warum
nicht?

251. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des derzeitigen Tradi-
tionserlasses der Bundeswehr oder sonstige Veränderungen der Tradi-
tionspolitik, und wenn ja, welche und aus welchem Grund?

252. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextremistische
Einstellungen beim Zivilpersonal der Bundeswehr?

253. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um die Ein-
stellung oder weitere Beschäftigung von Rechtsextremisten als Zivilange-
stellte bei der Bundeswehr zu verhindern, und wie bewertet die Bundes-
regierung den Erfolg dieser Maßnahmen?

254. Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Maßnahmen in dieser Hinsicht
einzuleiten, und wenn ja, welche?

255. Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, die Benennung von

Kasernen den jeweiligen Belegschaften zu überlassen (vgl. die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS auf

Drucksache 16/1009 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundestagsdrucksache 14/3658), auch angesichts der Tatsache, dass zu
den gegenwärtigen Namenspatronen von Bundeswehrkasernen auch Of-
fiziere der Wehrmacht und der Armee des kaiserlichen Deutschland ge-
hören, die nach geschichtswissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. z. B.
Knab, Jakob, Falsche Glorie; das Traditionsverständnis der Bundeswehr,
Berlin 1995) Kriegsverbrechen begangen haben bzw. bis zum 8. Mai
1945 oder darüber hinaus den Faschismus verteidigt haben (beispielswei-
se August von Mackensen – Hildesheim –, Lettow-Vorbeck – Bad Sege-
berg –, Hans Hüttner – Hof –), und wenn ja, inwiefern hält sie diese Offi-
ziere für traditionswürdig und inwiefern glaubt sie, das Prinzip der
Verankerung der Streitkräfte in der Demokratie mit solchen antidemokra-
tischen Vorbildern vereinen zu können?

XX. Traditionsverbände und Kameradschaftskreise

256. Welche Militärzeitschriften sowie Zeitschriften soldatischer Traditionsver-
bände und Reservistenvereinigungen sind der Bundesregierung bekannt, in
denen rechtsextremistische Positionen verbreitet werden, rechtsextremis-
tische Autoren publizieren oder Erzeugnisse rechtsextremistischer Verlage
und Versände beworben werden?

257. Welche Auflagen und Erscheinungsweisen haben diese Zeitschriften?

258. Welche dieser Zeitschriften werden mit welcher Intensität vom Bundesamt
für Verfassungsschutz bzw. dem MAD beobachtet?

259. Welche dieser Zeitschriften werden innerhalb der Bundeswehr vertrieben,
durch wen und auf welche Weise?

260. Wie viele der Bezieherinnen und Bezieher dieser Zeitschriften gehören der
Bundeswehr an und in welchen Dienstgraden?

261. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Verbreitung
dieser Zeitschriften innerhalb der Bundeswehr zu unterbinden?

262. In welchem Verhältnis steht die Bundeswehr zum Verband der Reservisten
der Deutschen Bundeswehr (VdRBw)?

263. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gestaltung der Tra-
ditionspolitik und das Geschichtsbild des VdRBw?

264. Welche Organisationen betrachtet der VdRBw als seine Partner und welche
dieser Partner betreiben – unter Einbeziehung der von ihnen herausgege-
benen Zeitschriften – nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine Tra-
ditionspolitik, die geeignet ist, die Wehrmacht zu glorifizieren, deutsche
Kriegsverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen und ein rechtsextre-
mistisches Weltbild zu verbreiten?

a) Wie viele Angehörige der Bundeswehr sind Mitglieder dieser Organi-
sationen?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

265. Welche rechtsextremistisch durchsetzten Traditionsverbände, Reservisten-
vereinigungen und Kameradschaftskreise sowie solche, welche die Krieg-
führung der Wehrmacht verherrlichen und von deutschen Truppen began-
gene Kriegsverbrechen verharmlosen, sind der Bundesregierung bekannt?

266. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung über eine rechtsextremistische Durchsetzung

a) des Verbands deutscher Soldaten (VDS),

b) des Rings Deutscher Soldatenverbände,
c) der Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/1009

267. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Auflö-
sungsprozesses des VDS und etwa gegründeter Nachfolgeorganisationen
oder weiter bestehender Untergliederungen des VDS?

268. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Nutzung von Bundeswehr-
liegenschaften durch die vorgenannten Organisationen, und wie bewertet
die Bundesregierung die hiermit gemachten Erfahrungen?

269. In welchem Verhältnis stehen das Bundesministerium der Verteidigung
bzw. Einheiten der Bundeswehr zu diesen Organisationen?

270. Welche Einheiten der Bundeswehr nehmen an Veranstaltungen solcher Or-
ganisationen teil, um welche Veranstaltungen handelt es sich, in welcher
Form und auf wessen Veranlassung erfolgt die Beteiligung?

271. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung

a) über die Teilnahme von Mitgliedern oder Abordnungen solcher Orga-
nisationen an Veranstaltungen der Bundeswehr,

b) über die gemeinsame Teilnahme solcher Organisationen und Einheiten
der Bundeswehr an Veranstaltungen Dritter, insbesondere zum Volks-
trauertag?

272. Was unternimmt die Bundesregierung, um derlei gemeinsame Auftritte zu
unterbinden?

273. Welche Kontakte zwischen einzelnen Soldaten, Einheiten oder dem Bun-
desministerium der Verteidigung (BMVg) zum Verband Deutscher Solda-
ten (VDS) sind der Bundesregierung bekannt geworden, seit das BMVg
ein Kontaktverbot verhängt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung daraus?

274. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Teilnahme militärischer Ab-
ordnungen und Ehrengeleite bei Trauerfeierlichkeiten für verstorbene
Offiziere der Wehrmacht?

275. Wie häufig nahmen Einheiten der Bundeswehr seit 2000 in Form von Ab-
ordnungen oder Ehrengeleiten an solchen Trauerfeierlichkeiten teil? (Bitte
einzeln aufschlüsseln.)

276. Prüft die Bundesregierung vor der Teilnahme an Trauerfeierlichkeiten, ob
die Verstorbenen an Kriegsverbrechen beteiligt, Mitglieder der SS, der
NSDAP und ihrer Organisationen waren oder ihre Aufnahme beantragt
hatten oder sich aktiv an der Propagierung der nationalsozialistischen
Weltanschauung beteiligt haben, und wenn nein, warum nicht?

277. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Prüfung verpflichtend in
die Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr aufzunehmen, und wenn
nein, warum nicht?

278. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Erkenntnisse über diese Themen-
bereiche zu erweitern, um bessere Ansatzpunkte für die politische Be-
kämpfung des Rechtsextremismus zu gewinnen, wenn ja, was will die
Bundesregierung konkret unternehmen?

279. Stellt die Mitwirkung in rechtsextremistischen Traditionsverbänden und
Reservistenvereinigungen eine Möglichkeit des Einsatzes von Mitarbei-
tern des Verfassungsschutzes (V-Leuten) dar, und wenn ja, ist diesen die
Begehung szeneüblicher Straftaten gestattet?

XXI. Maßnahmen gegen rechtsextremistische Täter und ihr Umfeld
280. In welchem Umfang und auf welche Art und Weise wurden seit 2001
Beamte von BGS bzw. Bundespolizei und BKA zur Unterstützung der

Drucksache 16/1009 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Länder und deren Polizeibehörden beim Kampf gegen rechte Gewalt ein-
gesetzt, und welche weiteren Planungen gibt es in diesem Bereich?

281. In wie vielen Fällen wurden seit 2001 Ermittlungen wegen rechts moti-
vierter Gewalt von der Bundesanwaltschaft übernommen, und welche
Tendenzen in der Charakteristik dieser Gewalttaten von Seiten rechtsext-
remistischer Gruppen oder Einzelpersonen ließen sich in diesen Fällen er-
kennen?

282. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren nach §§ 129, 129a und
129b StGB betrieben, und wie verliefen diese Verfahren (bitte aufschlüs-
seln)?

283. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen beim
rechts motivierten Terrorismus seit 2001, insbesondere was die Heraus-
bildung fester Strukturen, den Aufbau terroristischer Infrastruktur
(Waffendepots, Unterschlüpfe etc.) und die Entwicklung von „Vorfeld-
organisationen“ zur Rekrutierung weiterer Mittäter betrifft?

284. Inwieweit sind verdeckte Ermittler oder Informanten („V-Leute“) des
BKA oder des Bundesamts für Verfassungsschutz seit 2001 im Rahmen
ihrer Tätigkeit an „szenetypischen“ rechtsextremistischen Straftaten und
am Aufbau rechtsextremistischer Strukturen beteiligt gewesen, und gab es
nach dem Scheitern des Verbotsverfahrens gegen die NPD an dieser Stelle
eine Änderung der Strategie der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden?

285. Welche Vorschläge hat das Deutsche Forum für Kriminalprävention im
Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz geförderten Projekts „Pri-
märe Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere:
junge Menschen“ erarbeitet und welche dieser Vorschläge sind in die Ar-
beit der Bundesregierung in diesem Bereich eingeflossen?

286. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder angestoßen,
die sich im Sinne der Gewaltprävention spezifisch an Frauen richten?

Berlin, den 17. März 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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