ARBEITSRECHT BERUF DISKRIMINIERUNG BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) EUROPA- UND VÖLKERRECHT EUROPÄISCHER GERICHTSHOF (EUGH) EUGH RELIGION INDIVIDUAL-ARBEITSRECHT UNTERNEHMEN KOPFTUCH LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG BVERFG Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Weisung neutrale Kleidung zu tragen - Professionelles Erscheinungsbild
Meta
28.03.2017
ArbG Nürnberg
Urteil
Sachgebiet: Ca
Zitiervorschlag: ArbG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2017, Az. 8 Ca 6967/14 (REWIS RS 2017, 13254)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13254
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 299/18 (A), 30.01.2019.
ArbG Nürnberg, 8 Ca 6967/14, 28.03.2017.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Verbot des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Arbeitszeit als mittelbare Diskriminierung
10 AZR 299/18 (A) (Bundesarbeitsgericht)
Wirksamkeit eines Kopftuchverbots
18 Sa 867/11 (Landesarbeitsgericht Hamm)
8 AZR 62/19 (Bundesarbeitsgericht)
Benachteiligung wegen der Religion - Kopftuchverbot
19 Ca 7222/07 (Arbeitsgericht Köln)
Keine Referenz gefunden.