ÖFFENTLICHES RECHT STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STRAFVOLLZUG MASSREGELVOLLZUG Hinzufügen
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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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20.06.2012
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Frankfurt, 25. August 2009, Az: 3 Ws 689/09, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.06.2012, Az. 2 BvR 2258/09 (REWIS RS 2012, 5410)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 5410 BVerfGE 130, 372-403 REWIS RS 2012, 5410
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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