Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.06.2012, Az. 2 BvR 2258/09

2. Senat | REWIS RS 2012, 5410

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

ÖFFENTLICHES RECHT STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STRAFVOLLZUG MASSREGELVOLLZUG

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2258/09

20.06.2012

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Frankfurt, 25. August 2009, Az: 3 Ws 689/09, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.06.2012, Az. 2 BvR 2258/09 (REWIS RS 2012, 5410)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5410 BVerfGE 130, 372-403 REWIS RS 2012, 5410

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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