Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende richterliche Sachaufklärung sowie unzureichende Darlegung der Entscheidungsgrundlagen - hier: Belüftung eines Haftraums im Hochsommer bei Abdeckung des Zellenfensters mittels Lochblech
ÖffnenAblehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit
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