Aktenzeichen 2 BvR 1813/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191028.2bvr181318
RCN:
RCNYDJNK7WE53V4VKN

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.10.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung von PKH auf Basis unzulässiger Beweisantizipation

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