Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.10.2019
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung von PKH auf Basis unzulässiger Beweisantizipation
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