Aktenzeichen 2 BvR 22/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120622.2bvr002212
RCN:
RCNJKZTUFB6LXTNVQM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.06.2012

Stattgebender Kammerbeschluss: Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Entscheidung über Strafrestaussetzung auch bei negativer Legalprognose - grundsätzliche Verweigerung der Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - hier: Entscheidung über Strafrestaussetzung nach Erledigung einer über 19 Jahre vollzogenen freiheitsentziehenden Maßregel aus Verhältnismäßigkeitsgründen

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