BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT POLIZEI DEMONSTRATIONEN GEFAHRENABWEHR VERSAMMLUNGEN Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung in einem eA-Verfahren
Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen.
Der Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung wird verworfen, weil für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.
Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG beträgt der [X.]im eigenständigen Verfahren der einstweiligen Anordnung (vgl. [X.]89, 91 <94>) 5.000 Euro. Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt oder zurückgenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei einer Verfassungsbeschwerde [X.]79, 365 <369>). Umstände, die hier ausnahmsweise einen höheren Gegenstandswert rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Ist deshalb vom [X.]auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfG, Beschluss der [X.]des [X.]vom 8. Februar 2021 - 1 BvQ 135/20 -; Beschluss der [X.]des Zweiten Senats vom 9. September 2021 - 2 BvR 1427/21 -; Beschluss der [X.]des [X.]vom 29. Oktober 2021 - 1 BvQ 147/20 -).
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
19.09.2022
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvQ
vorgehend BVerfG, 22. Juni 2022, Az: 1 BvQ 45/22, Ablehnung einstweilige Anordnung
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 19.09.2022, Az. 1 BvQ 45/22 (REWIS RS 2022, 6573)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6573
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvQ 147/20 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Ablehnung eines unzureichend begründeten Eilantrags - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis
1 BvQ 135/20 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im isolierten eA-Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erfolglosigkeit des eA-Antrags
1 BvQ 63/20 (Bundesverfassungsgericht)
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Maßgeblichkeit des Mindestwertes
2 BvQ 93/20 (Bundesverfassungsgericht)
Erfolgloser Eilantrag auf Folgenbeseitigung einer vermeintlich rechtswidrigen Abschiebung, mithin auf Rückholung des Antragstellers - Unzulässigkeit …
1 BvR 1558/22 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde …