Allgemeine Vorschriften
Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
Allgemeine Wirkungen
Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
Insolvenzanfechtung
Sicherung der Insolvenzmasse
Entscheidung über die Verwertung
Gegenstände mit Absonderungsrechten
Feststellung der Forderungen
Verteilung
Einstellung des Verfahrens
Aufstellung des Plans
Annahme und Bestätigung des Plans
Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung
Allgemeine Bestimmungen
Koordinationsverfahren
Eigenverwaltung
Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren
Nachlaßinsolvenzverfahren
Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft
Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft
Allgemeine Vorschriften
Ausländisches Insolvenzverfahren
Partikularverfahren über das Inlandsvermögen
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen InsO(+++ Textnachweis ab: 1.1.1999 +++)Das G ist nach seinem § 335 iVm Art. 110 Abs. 1 nach Maßgabe d. Abs. 2 EGInsO 311-14-1 am 1.1.1999 in Kraft getreten.
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2019/1023 (CELEX Nr: 32019L1023)
vgl. Art. 2 G v. 22.12.2020 I 3328
vgl. Art. 36 G v. 12.7.2024 I Nr. 234 +++)