§ 87 InsO

Forderungen der Insolvenzgläubiger

Die Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2025 01:06

G. Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 15.7.2024 I Nr. 236

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INSOLVENZ BUNDESGERICHTSHOF AUFSÄTZE AUSSETZUNG FORDERUNGSANMELDUNG IM INSOLVENZVERFAHREN PRÜFTERMIN UNTERBRECHUNG AUFNAHME

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