Insolvenzordnung | InsO | Fünfter Teil

Fünfter Teil | InsO

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Erster Abschnitt

Feststellung der Forderungen

§ 174 InsO
Anmeldung der Forderungen
§ 175 InsO
Tabelle
§ 176 InsO
Verlauf des Prüfungstermins
§ 177 InsO
Nachträgliche Anmeldungen
§ 178 InsO
Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
§ 179 InsO
Streitige Forderungen
§ 180 InsO
Zuständigkeit für die Feststellung
§ 181 InsO
Umfang der Feststellung
§ 182 InsO
Streitwert
§ 183 InsO
Wirkung der Entscheidung
§ 184 InsO
Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
§ 185 InsO
Besondere Zuständigkeiten
§ 186 InsO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zweiter Abschnitt

Verteilung

§ 187 InsO
Befriedigung der Insolvenzgläubiger
§ 188 InsO
Verteilungsverzeichnis
§ 189 InsO
Berücksichtigung bestrittener Forderungen
§ 190 InsO
Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger
§ 191 InsO
Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen
§ 192 InsO
Nachträgliche Berücksichtigung
§ 193 InsO
Änderung des Verteilungsverzeichnisses
§ 194 InsO
Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis
§ 195 InsO
Festsetzung des Bruchteils
§ 196 InsO
Schlußverteilung
§ 197 InsO
Schlußtermin
§ 198 InsO
Hinterlegung zurückbehaltener Beträge
§ 199 InsO
Überschuß bei der Schlußverteilung
§ 200 InsO
Aufhebung des Insolvenzverfahrens
§ 201 InsO
Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
§ 202 InsO
Zuständigkeit bei der Vollstreckung
§ 203 InsO
Anordnung der Nachtragsverteilung
§ 204 InsO
Rechtsmittel
§ 205 InsO
Vollzug der Nachtragsverteilung
§ 206 InsO
Ausschluß von Massegläubigern

Dritter Abschnitt

Einstellung des Verfahrens

§ 207 InsO
Einstellung mangels Masse
§ 208 InsO
Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 209 InsO
Befriedigung der Massegläubiger
§ 210 InsO
Vollstreckungsverbot
§ 210a InsO
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 211 InsO
Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
§ 212 InsO
Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds
§ 213 InsO
Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger
§ 214 InsO
Verfahren bei der Einstellung
§ 215 InsO
Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
§ 216 InsO
Rechtsmittel
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1999 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2019/1023 (CELEX Nr: 32019L1023) vgl.
Art. 2 d. G v. 22.12.2020 I 3328 +++)

Das G ist nach seinem § 335 iVm Art. 110 Abs. 1 nach Maßgabe d. Abs. 2 EGInsO 311-14-1 am 1.1.1999 in Kraft getreten.
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