BT-Drucksache 16/3277

Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages

Vom 7. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3277
16. Wahlperiode 07. 11. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Sevim Dagdelen,
Dr. Diether Dehm, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze,
Heike Hänsel, Cornelia Hirsch, Inge Höger-Neuling, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke,
Dr. Hakki Keskin, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Michael Leutert,
Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee Menzner, Kornelia Möller,
Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic, Dr. Norman Paech, Petra Pau,
Bodo Ramelow, Elke Reinke, Paul Schäfer (Köln), Volker Schneider (Saarbrücken),
Dr. Herbert Schui, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost,
Alexander Ulrich, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi,
Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Einsetzung eines Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Wissenschaftliche Entwicklungen in Biologie und Medizin sind in den vergan-
genen Jahren rasch vorangeschritten und haben teilweise neue Forschungsrich-
tungen ins Leben gerufen. Wiederholt warfen diese Fortschritte grundsätzliche
ethische und rechtliche Fragen von erheblicher Tragweite auf, die gesetzgebe-
rischen Handlungsbedarf begründeten. Eine rechtzeitige Beratung und Befas-
sung des Parlaments mit diesen Themen ist notwendig, weil Gesetze mit ethi-
schen Belangen wie beim Stammzellgesetz in der Regel nicht entlang von
Parteigrenzen, sondern fraktionsübergreifend aus der Mitte des Parlaments ein-
gebracht werden. Das Parlament stand nicht nur in der Vergangenheit, sondern
wird auch zukünftig immer wieder vor der schwierigen Aufgabe stehen, nach
Prüfung und unter Respektierung der unterschiedlichen ethischen Auffassungen
in der Gesellschaft in den oben genannten Gebieten tragfähige Regelungen zu
finden.

Die Arbeit der Enquete-Kommissionen „Recht und Ethik der modernen Medi-
zin“ in der 14. Wahlperiode sowie „Ethik und Recht der modernen Medizin“ in
der 15. Wahlperiode hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Deutsche Bun-

destag als unmittelbar demokratisch legitimiertes Verfassungsorgan in den ver-
gangenen Jahren wiederholt ethisch relevante Fragen und Problemkomplexe
einer fachlich fundierten, transparenten Debatte zuführen und seiner Verant-
wortung als Gesetzgeber gerecht werden konnte. Die erfolgreiche Arbeit der
beiden Enquete-Kommissionen fußte nicht zuletzt auf der Tatsache, dass durch
eine enge Zusammenarbeit von Abgeordneten und Sachverständigen dem Par-
lament die Möglichkeit geboten wurde, eigenständig auch wissenschaftlich

Drucksache 16/3277 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

komplexe Fragestellungen zügig und fundiert zu bearbeiten. Eine Enquete-
Kommission stellt jedoch kein geeignetes Instrument zur längerfristigen Bear-
beitung von ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit neuen Entde-
ckungen und Forschungserfolgen in der Biomedizin dar, da es sich hierbei um
keine dauerhafte Beratungseinrichtung des Parlaments handelt.

Verfassungsorgane sollten – darauf wies jüngst Bundespräsident Horst Köhler
im Zusammenhang der Debatte um den Nationalen Ethikrat hin – die Institu-
tionen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, grundsätzlich selber ein-
richten und berufen. Auch vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Enquete-
Kommissionen „Recht und Ethik der modernen Medizin“ sowie „Ethik und
Recht der modernen Medizin“ hält es der Deutsche Bundestag daher für er-
forderlich, ein neues Gremium zu institutionalisieren, das für die parlamenta-
rische Bearbeitung der zumeist ressortübergreifenden, ethischen Grundsatzfra-
gen unter Hinzuziehung von wissenschaftlichem Sachverstand vorbereitende
Aufgaben erfüllt. Die enge Zusammenarbeit von Abgeordneten und Sachver-
ständigen bietet hierfür dem Parlament die geeignete Grundlage.

II. Der Deutsche Bundestag erklärt:

1. Der Deutsche Bundestag wird auch weiterhin seine Verantwortung hinsicht-
lich der Fragen der Bioethik wahrnehmen und hierzu ein Ethik-Komitee auf
Basis der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages einrichten.

2. Das Ethik-Komitee des Deutschen Bundestages hat insbesondere folgende
Aufgaben:

● Anregung und Strukturierung der öffentlichen Debatte über ethische
Grundsatzfragen in der Wissenschaft (insbesondere moderne Medizin und
Biotechnologie). Hierzu sollten auch öffentliche Veranstaltungen durch-
geführt und Sachverständige angehört werden können.

● Erarbeitung von für die Gesetzgebung relevantem Orientierungswissen
auf der Basis allgemeinverbindlicher Ethik- und Verfassungsgrundsätze
im Verhältnis zu natur- und sozialwissenschaftlichem Fachwissen.

● Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für politisches und
gesetzgeberisches Handeln im Auftrag des Deutschen Bundestages.

● Vergabe von Gutachten zur Fundierung der wissenschaftlichen und gesell-
schaftlichen Debatte.

● Kontaktpflege und Beratungen mit nationalen Ethikkommissionen und
vergleichbaren Einrichtungen anderer, insbesondere europäischer Staaten
und internationaler Organisationen sowie mit anderen Parlamenten, insbe-
sondere in der Europäischen Union, um auf internationaler Ebene die Ent-
wicklung von ethischen Mindeststandards zu befördern.

● Dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Bericht über den Stand der
wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte in ethischen Fragen
vorzulegen.

3. Das Ethik-Komitee des Deutschen Bundestages wird sich aus Abgeordneten
des Deutschen Bundestages und Sachverständigen zusammensetzen.

4. Die Fraktion benennen im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen die
Abgeordneten und sachverständigen Mitglieder des Gremiums. Für jedes
Mitglied des Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt wer-
den. Die Sachverständigen werden auf Vorschlag der Fraktionen durch den
Bundestagspräsidenten benannt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3277

5. Die von den Fraktionen vorgeschlagenen Sachverständigen stellen sich in
einer Sitzung den Mitgliedern des Bundestages vor. Diese Veranstaltung ist
öffentlich.

6. Für das Verfahren des Ethik-Komitees des Deutschen Bundestages werden
– insbesondere in Hinsicht auf das Selbstbefassungsrecht – besondere Ver-
fahrensregeln geschaffen. Im Übrigen finden die für die Ausschüsse gelten-
den Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechende Anwendung.

III. Der Deutsche Bundestag wird in seine Geschäftsordnung die Einrichtung
eines Ethik-Komitees entsprechend der oben genannten Strukturmerkmale auf-
nehmen.

Berlin, den 7. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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