Aktenzeichen 3 StR 117/12

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ECLI:
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RCN:
RCNYV6KGMAKK8VPNX6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.09.2013

Vergütung des anwaltlichen Beistands für den Nebenkläger im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Terminsgebühr bei Anschluss an das Plädoyer des Generalbundesanwalts; Berücksichtigung der Verhandlungsdauer

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2012

Molekulargenetische Reihenuntersuchung: Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer im Strafverfahren wegen Vergewaltigung

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 616/13
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 616/13, 13.05.2015.
Az. 3 StR 117/12
Bundesgerichtshof, 3 StR 117/12, 17.09.2013. Bundesgerichtshof, 3 StR 117/12, 20.12.2012.
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