Bundesverfassungsgericht
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Bundesgerichtshof
Vergütung des anwaltlichen Beistands für den Nebenkläger im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Terminsgebühr bei Anschluss an das Plädoyer des Generalbundesanwalts; Berücksichtigung der Verhandlungsdauer
Bundesgerichtshof
Molekulargenetische Reihenuntersuchung: Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer im Strafverfahren wegen Vergewaltigung
Bundesverfassungsgericht
Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar - umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen
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LTO
1. März 2012
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13. September 2011
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25. November 2010
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26. Juli 2010
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21. Juli 2010
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23. Juni 2010